Antrag auf Gewährung von Teilzeitbeschäftigung (Normalfall) wird mit dem Programm ASV" erstellt.

Antrag auf Gewährung von Teilzeitbeschäftigung nur für Sonderfälle (Vers. 01.09.2021)
Der vorliegende Antrag ist nur für Teilzeit während der Elternzeit nach Art. 89 Abs. 1 Nr. 2 und für Sonderfälle (!) der Teilzeitbeschäftigung nach Art. 88 Abs. 1 bzw. Art. 89 Abs. 1 Nr. 1 BayBG zu nutzen. Sonderfälle sind z. B. Änderungen des TZ-Stundenmaßes bzw. der Rechtsgrundlage der Teilzeit während eines Schuljahres.

Hinweise zum Stundenmaß bei Teilzeitbeschäftigung

Freistellungsjahr (sog. Sabbatmodell) gemäß Art. 88 Abs. 4 BayBG und Beurlaubung gemäß Art. 90 BayBG (sog. arbeitsmarktpolitische Beurlaubung)

Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung (Version April 2016)

Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung (online ausfüllbar)

Anträge auf Teilzeitbeschäftigung werden in der Regel mit ASV erzeugt. Kein Ausdruck erfolgt, wenn für eine zuvor teilzeitbeschäftigte Lehrkraft Vollzeit beantragt wird. Hierfür ist dieser Antrag zu verwenden.

Antrag auf Elternzeit (Version Januar 2019)



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