BayEUG, Art. 19 (1): Die Förderschulen diagnostizieren, erziehen, unterrichten, beraten und fördern Kinder und Jugendliche, die der sonderpädagogischen Förderung bedürfen und deswegen an einer allgemeinen oder beruflichen Schule nicht oder nicht ausreichend gefördert und unterrichtet werden können.
Die Schulen für behinderte Menschen haben die Aufgabe, drohenden Behinderungen entgegenzuwirken, Behinderungen oder ähnliche Störungen des Leistungsvermögens zu beheben oder deren Auswirkungen zu verringern oder zu lindern, kompensatorische Fähigkeiten aufzubauen und den Gebrauch technischer Hilfsmittel einzuüben, um so behinderungsspezifische Fertigkeiten zur Bewältigung des Lebens zu vermitteln und Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen zu schaffen und zu pflegen. Ferner helfen sie den Kindern und Jugendlichen, die Behinderung oder Störung geistig und seelisch zu bewältigen und die Grundlage für soziale und berufliche Eingliederung zu schaffen.
Die Aufnahmebedingungen für die Realschulen für behinderte Menschen entsprechen denen für die Realschulen.
An Realschulen für Behinderte werden alle Fächer unterrichtet, teilweise mit einer eigens genehmigten Stundentafel, manchmal ist auch die Schulzeit für einen Teil der Schülerinnen und Schüler um ein Jahr verlängert. Die in der vom Bayerischen Staatsministerium gestellten Abschlussprüfung erfolgreichen Schüler erhalten den Realschulabschluss bestätigt. Nicht alle Schülerinnen und Schüler, die eine Realschule für Behinderte besucht haben, müssen bei einer anschließenden beruflichen Ausbildung eine Berufsschule für Behinderte besuchen. Viele besitzen das nötige Leistungsvermögen, um an einer allgemeinen Berufsschule aufgenommen zu werden oder um Schulen zu besuchen, die an die Realschule anschließen.
Alle Realschulen für behinderte Menschen sind im Großraum München untergebracht. Deshalb haben fast alle auch ein Heim zur Unterbringung während der Schulwoche. Im Einzelnen sind dies:
Realschule zur sonderpädagogischen Förderung mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung:
Wenn zu erwarten ist, dass Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit zusätzlichen, sonderpädagogischen Stützmaßnahmen dem Unterricht der allgemeinen Schule folgen können, kann durch den Einsatz eines Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes der Besuch der Realschule unterstützt werden. Diese Dienste werden von den Schulen für Behinderte je nach Förderschwerpunkten geleistet. Die Form der ambulanten Förderung gibt es für:
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