Regionale Lehrerfortbildungen in Oberfranken

Wichtiger Hinweis: Bei Anmeldung zu einer Fortbildung in einem anderen Regierungsbezirk oder einer Veranstaltung eines anderen Anbieters muss vorher mit der eigenen MB-Dienststelle geklärt werden, ob die Fahrtkosten übernommen werden können. Das gilt nicht für Fortbildungen der ALP.

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04.03.2024 - Regionale Fortbildungsveranstaltung im Fach Evangelische Religionslehre: "Wo der Glaube eine Wohnung hat" - Mit Kindern Kirchenraum entdecken und verstehen am 4. März 2024 in Marktredwitz

Erkläre mir – und ich werde vergessen.
Zeige mir – und ich werde erinnern.
Lass mich tun – und ich werde verstehen.

Obwohl für viele Kinder Kirchenräume eine fremde Welt sind, haben sie oft ein erstaunliches Gespür für die Besonderheit dieser Orte. Neugierig und offen nähern sie sich den „Heiligen Räumen“ und suchen mit unbefangenen Fragen Anleitung zum Verstehen.

Der Fortbildungstag führt ein in die Grundprinzipien kirchenpädagogischer Arbeit mit Kindern. Modellhaft werden einige Erschließungsmethoden im Kirchenraum vorgestellt und auch miteinander entwickelt.

Bitte bringen Sie unbedingt warme Kleidung mit.

Referentin: Andrea Felsenstein-Roßberg, Bibliologtrainerin, geistliche Begleiterin, Kirchenpädagogin am Gottesdienstinstitut Nürnberg

Referentin/Organisation: ZwRSKin Ursula Dollinger, MB-Fachmitarbeiterin für das Fach Evangelische Religionslehre an oberfränkischen Realschulen, Fichtelgebirgsrealschule Marktredwitz

Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.

Programm: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link
 

04.03.2024 - Regionale Fortbildungsveranstaltung im Fach Englisch für Realschulen in Oberfranken am 4. März 2024 in Hirschaid

Veranstaltungsbeschreibung:
Die regionale Fortbildung in Präsenz richtet sich an alle interessierten Englischlehrkräfte an oberfränkischen Realschulen.
Frau Landry von der University of New Hampshire wird einen authentischen Einblick in landeskundlich relevante (Lebens-)Bereiche der USA geben.
Alle Teilnehmenden bewerten und evaluieren gemäß Abschlussprüfung nach Lehrplan-PLUS gemeinsam ausgewählte Beispiele aus den Bereichen Guided Writing und Speaking.
Zusätzlich werden durch die Methode des Think Tank ganz konkret Räume außerhalb des Unterrichtsalltags geschaffen, in denen die Teilnehmenden die Möglichkeit bekommen, sich in ein kreatives Umfeld zurückzuziehen, um an neuen Ideen, Strategien und Innovationen für das Fach Englisch zu arbeiten. Der gemeinsame Austausch sowie die Diskussionen zu konkreten Chancen und Herausforderungen des Faches Englisch stehen hierbei im Fokus.

In die Think Tanks dürfen gerne Beispiele aus der eigenen Schul- und Unterrichtspraxis zum Austausch eingebracht werden (z.B. Große und Kleine Leistungsnachweise, bewertete Projekte, Maßnahmen zur Leseförderung, wirksamer Einsatz von KI und digitalen Medien im Englischunterricht, etc.)

Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden. Triftige Gründe für die PKW-Benutzung werden stets anerkannt, pro Kilometer werden 0,20 € erstattet.
Für Teilnehmende von regionalen Lehrerfortbildungen wird „Fortbildungsreise mit Auslagenersatz für Fahrtkosten oder Wegstreckenentschädigung im Rahmen des Art. 24 BayRKG ohne Tagegelder“ zugesagt. Triftige Gründe für die PKW-Benutzung werden stets anerkannt, pro Kilometer werden 0,20 € erstattet.

Programm: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link
 

04.03.2024 - Erneuter Hinweis auf die RLFB im Fach Evangelische Religionslehre: "Wo der Glaube eine Wohnung hat" - Mit Kindern Kirchenraum entdecken und verstehen am 4. März 2024 in Marktredwitz

Auf die Veranstaltung wird erneut hingewiesen. Es stehen noch freie Plätze zur Verfügung. Eine Anmeldung in FIBS unter der Kursnummer M024-0/24/351268-1 ist noch bis einschließlich 23.02.24 möglich.

Erkläre mir – und ich werde vergessen.
Zeige mir – und ich werde erinnern.
Lass mich tun – und ich werde verstehen.

Obwohl für viele Kinder Kirchenräume eine fremde Welt sind, haben sie oft ein erstaunliches Gespür für die Besonderheit dieser Orte. Neugierig und offen nähern sie sich den „Heiligen Räumen“ und suchen mit unbefangenen Fragen Anleitung zum Verstehen.

Der Fortbildungstag führt ein in die Grundprinzipien kirchenpädagogischer Arbeit mit Kindern. Modellhaft werden einige Erschließungsmethoden im Kirchenraum vorgestellt und auch miteinander entwickelt.

Bitte bringen Sie unbedingt warme Kleidung mit.

Referentin: Andrea Felsenstein-Roßberg, Bibliologtrainerin, geistliche Begleiterin, Kirchenpädagogin am Gottesdienstinstitut Nürnberg

Referentin/Organisation: ZwRSKin Ursula Dollinger, MB-Fachmitarbeiterin für das Fach Evangelische Religionslehre an oberfränkischen Realschulen, Fichtelgebirgsrealschule Marktredwitz

Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.

Programm: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link
 

04.03.2024 - Erneuter Hinweis auf die Regionale Fortbildungsveranstaltung im Fach Englisch für Realschulen in Oberfranken am 4. März 2024 in Hirschaid

Auf die Veranstaltung wird erneut hingewiesen. Es stehen noch freie Plätze zur Verfügung. Eine Anmeldung in FIBS unter der Kursnummer M024-0/24/352879-1 ist noch bis einschließlich 23.02.24 möglich.

Veranstaltungsbeschreibung:
Die regionale Fortbildung in Präsenz richtet sich an alle interessierten Englischlehrkräfte an oberfränkischen Realschulen.
Frau Landry von der University of New Hampshire wird einen authentischen Einblick in landeskundlich relevante (Lebens-)Bereiche der USA geben.
Alle Teilnehmenden bewerten und evaluieren gemäß Abschlussprüfung nach Lehrplan-PLUS gemeinsam ausgewählte Beispiele aus den Bereichen Guided Writing und Speaking.
Zusätzlich werden durch die Methode des Think Tank ganz konkret Räume außerhalb des Unterrichtsalltags geschaffen, in denen die Teilnehmenden die Möglichkeit bekommen, sich in ein kreatives Umfeld zurückzuziehen, um an neuen Ideen, Strategien und Innovationen für das Fach Englisch zu arbeiten. Der gemeinsame Austausch sowie die Diskussionen zu konkreten Chancen und Herausforderungen des Faches Englisch stehen hierbei im Fokus.

In die Think Tanks dürfen gerne Beispiele aus der eigenen Schul- und Unterrichtspraxis zum Austausch eingebracht werden (z.B. Große und Kleine Leistungsnachweise, bewertete Projekte, Maßnahmen zur Leseförderung, wirksamer Einsatz von KI und digitalen Medien im Englischunterricht, etc.)

Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden. Triftige Gründe für die PKW-Benutzung werden stets anerkannt, pro Kilometer werden 0,20 € erstattet.
Für Teilnehmende von regionalen Lehrerfortbildungen wird „Fortbildungsreise mit Auslagenersatz für Fahrtkosten oder Wegstreckenentschädigung im Rahmen des Art. 24 BayRKG ohne Tagegelder“ zugesagt. Triftige Gründe für die PKW-Benutzung werden stets anerkannt, pro Kilometer werden 0,20 € erstattet.

Programm: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link
 

07.03.2024 - Regionale Fortbildungsveranstaltung im Fach Französisch am 7. März 2024 in Kulmbach

Zielgruppe:
Max. 28 interessierte Französischlehrkräfte
Von jeder oberfränkischen Realschule, an der das Fach Französisch unterrichtet wird, sollte eine Lehrkraft teilnehmen.

Obligatorisch:
- Ein digitales Endgeärt ist mitzubringen
- Vorab ist ein genially-Konto (kostenlos!) zu erstellen unter: https://genial.ly/de/home/

Themen:
Korrekturhinweise und aktuelle Informationen vom ISB
Interaktive Spiele und Escape Games im Französischunterricht mit Hilfe von genially erstellen
KI-Tools im Französisch-Unterricht
Lernen durch Lehren – eine Einführung

Programm: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link

Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.





 

07.03.2024 - Regionale Fortbildungsveranstaltung für Lehrkräfte der Fächer BwR und WR an Realschulen in Oberfranken am 7. März 2024 an der IHK Bayreuth

Inhalte:
- Herausforderungen durch die KI für die Berufswelt und die Ausbildung
- ChatGPT und KI in den Wirtschaftsfächern: fachbezogene Anwendungsmöglichkeiten
- Aktuelles aus dem ISB: Weiterentwicklung der Abschlussprüfung, z. B. Operatoren und Kennzahlen
- Workshop: Leistungsnachweise gemäß LehrplanPLUS
- Anmerkungen zu den Respizienzen
- Q2-Prüfung, Abschlussgespräch

Programm: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link

Hinweise:
Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.
Für Teilnehmende von regionalen Lehrerfortbildungen wird „Fortbildungsreise mit Auslagenersatz für Fahrtkosten oder Wegstreckenentschädigung im Rahmen des Art. 24 BayRKG ohne Tagegelder“ zugesagt. Triftige Gründe für die PKW-Benutzung werden stets anerkannt, pro Kilometer werden 0,20 € erstattet.
 

11.03.2024 - Regionale Fortbildungsveranstaltung: Videos mit dem iPad im und für den Unterricht produzieren am 11. März 2024 in Scheßlitz

In der Fortbildung gewinnen wir einen Überblick über die Möglichkeiten, Videos im und für den Unterricht zu produzieren. Dabei erstellen wir selbst Erklärvideos sowie ein Legevideo mit Hilfe einer Trickfilmbox. Auch wird sowohl ein Blick auf die Bereitstellung und das Einsammeln digitaler Produkte geworfen als auch auf die Gestaltung von Arbeitsaufträgen damit.

Teilnehmerkreis:
Interessierte Lehrkräfte, max. Teilnehmerzahl: 20
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Die Teilnehmenden benötigen ein eigenes digitales Endgerät (iPad, aktuelles Software-Update), eine Notizen-App (GoodNotes, o.ä.) sowie die Apps iMovie, Keynote und StopMotionStudio (kostenlose Basisversion) und ihre ByCS-Zugangsdaten (ehemals mebis-Zugangsdaten).

In der Mensa ist Kartenzahlung empfohlen. Bitte geben Sie bei der Anmeldung in FIBS im Feld „Begründung“ an, ob Sie am gemeinsamen Mittagessen in der Mensa teilnehmen möchten.

Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.

Programm: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link
 

11.03.2024 - Erneuter Hinweis auf die RLFB Videos mit dem iPad im und für den Unterricht produzieren am 11. März 2024 in Scheßlitz

Auf die Veranstaltung wird erneut hingewiesen. Eine Anmeldung in FIBS unter der Kursnummer M024-0/24/346643-1 ist noch bis einschließlich 01.03.24 möglich.

In der Fortbildung gewinnen wir einen Überblick über die Möglichkeiten, Videos im und für den Unterricht zu produzieren. Dabei erstellen wir selbst Erklärvideos sowie ein Legevideo mit Hilfe einer Trickfilmbox. Auch wird sowohl ein Blick auf die Bereitstellung und das Einsammeln digitaler Produkte geworfen als auch auf die Gestaltung von Arbeitsaufträgen damit.

Teilnehmerkreis:
Interessierte Lehrkräfte, max. Teilnehmerzahl: 20
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Die Teilnehmenden benötigen ein eigenes digitales Endgerät (iPad, aktuelles Software-Update), eine Notizen-App (GoodNotes, o.ä.) sowie die Apps iMovie, Keynote und StopMotionStudio (kostenlose Basisversion) und ihre ByCS-Zugangsdaten (ehemals mebis-Zugangsdaten).

In der Mensa ist Kartenzahlung empfohlen. Bitte geben Sie bei der Anmeldung in FIBS im Feld „Begründung“ an, ob Sie am gemeinsamen Mittagessen in der Mensa teilnehmen möchten.

Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.

Programm: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link
 

12.03.2024 - Regionale Fortbildungsveranstaltung "Schulentwicklungsprozesse an der eignen Schule moderieren" am 12. März 2024 in Hof

Die Veranstaltung gibt Einblick in die Arbeitsweise eines Schulentwicklungsmoderators. Mithilfe der gezeigten Methoden und Techniken lassen sich Schulentwicklungsprozessen an der eigenen Schule begleiten.

Mitzubringen ist ein digitales Endgerät.

Programm: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link

Hinweise:
Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.
Für Teilnehmende von regionalen Lehrerfortbildungen wird „Fortbildungsreise mit Auslagenersatz für Fahrtkosten oder Wegstreckenentschädigung im Rahmen des Art. 24 BayRKG ohne Tagegelder“ zugesagt. Triftige Gründe für die PKW-Benutzung werden stets anerkannt, pro Kilometer werden 0,20 € erstattet.
 

12.03.2024 - Erneuter Hinweis auf die Regionale Fortbildungsveranstaltung "Schulentwicklungsprozesse an der eignen Schule moderieren" am 12. März 2024 in Hof

Auf die Veranstaltung wird erneut hingewiesen. Eine Anmeldung in FIBS unter der Kursnummer M024-0/24/355699-1 ist noch bis einschließlich 27.02.24 möglich.

Die Veranstaltung gibt Einblick in die Arbeitsweise eines Schulentwicklungsmoderators. Mithilfe der gezeigten Methoden und Techniken lassen sich Schulentwicklungsprozessen an der eigenen Schule begleiten.

Mitzubringen ist ein digitales Endgerät.

Programm: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link

Hinweise:
Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.
Für Teilnehmende von regionalen Lehrerfortbildungen wird „Fortbildungsreise mit Auslagenersatz für Fahrtkosten oder Wegstreckenentschädigung im Rahmen des Art. 24 BayRKG ohne Tagegelder“ zugesagt. Triftige Gründe für die PKW-Benutzung werden stets anerkannt, pro Kilometer werden 0,20 € erstattet.

 

12.03.2024 - Regionale Fortbildungsveranstaltung Erste-Hilfe-Fortbildung für Lehrkräfte und Leiter/innen der oberfränkischen Schulsanitätsdienste zur Verlängerung der Lehrberechtigung Erste Hilfe am 12. März 2024

Veranstaltungsbeschreibung:
Die Fortbildung gliedert sich in einen medizinischen und einen pädagogischen Teil. Da die Fortbildung BG-konform zur Verlängerung bzw. zum Erhalt des Lehrscheins Erste Hilfe dient, sind 8 UE medizinisch und pädagogisch obligatorisch.

Teilnehmerkreis:
Max. 20 Lehrkräfte bzw. Leiter/innen der oberfränkischen Schulsanitätsdienste, deren Lehrberechtigung Erste Hilfe verlängert werden muss

Programm: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link

Hinweise:
Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.
Für Teilnehmende von regionalen Lehrerfortbildungen wird „Fortbildungsreise mit Auslagenersatz für Fahrtkosten oder Wegstreckenentschädigung im Rahmen des Art. 24 BayRKG ohne Tagegelder“ zugesagt. Triftige Gründe für die PKW-Benutzung werden stets anerkannt, pro Kilometer werden 0,20 € erstattet.
 

12.03.2024 - Erneuter Hinweis auf die RLFB Erste-Hilfe-Fortbildung für Lehrkräfte und Leiter/innen der oberfränkischen Schulsanitätsdienste zur Verlängerung der Lehrberechtigung Erste Hilfe

Auf die Veranstaltung wird erneut hingewiesen. Eine Anmeldung in FIBS unter der Kursnummer M024-0/24/355588-1 ist noch bis einschließlich 28.02.24 möglich.

Die Schulleitungen werden gebeten, die Leitungen ihres Schulsanitätsdienstes - sofern installiert - entsprechend zu informieren.


Veranstaltungsbeschreibung:
Die Fortbildung gliedert sich in einen medizinischen und einen pädagogischen Teil. Da die Fortbildung BG-konform zur Verlängerung bzw. zum Erhalt des Lehrscheins Erste Hilfe dient, sind 8 UE medizinisch und pädagogisch obligatorisch.

Teilnehmerkreis:
Max. 20 Lehrkräfte bzw. Leiter/innen der oberfränkischen Schulsanitätsdienste, deren Lehrberechtigung Erste Hilfe verlängert werden muss

Programm: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link

Hinweise:
Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.
Für Teilnehmende von regionalen Lehrerfortbildungen wird „Fortbildungsreise mit Auslagenersatz für Fahrtkosten oder Wegstreckenentschädigung im Rahmen des Art. 24 BayRKG ohne Tagegelder“ zugesagt. Triftige Gründe für die PKW-Benutzung werden stets anerkannt, pro Kilometer werden 0,20 € erstattet.
 

13.03.2024 - Fortbildung Fachbetreuertag Katholische Religionslehre an Realschulen im Erzbistum Bamberg am 13. März 2024

Bei der jährlich stattfindenden Fachbetreuertagung für das Fach Katholische Religionslehre an Realschulen im Erzbistum Bamberg können Sie andere Fachbetreuer/-innen kennen lernen und sich austauschen.
Die Auseinandersetzung mit einem Lehrplanthema der 10. Klasse und die kompetenzorientierte Leistungserhebung bilden den fachlichen Kern dieser Tagung, die eine Kooperation zwischen dem Erzbistum Bamberg und den MB-Dienststellen Oberfranken und Mittelfranken ist.

Leitung: StRin (RS) Verena Schießl, Fachreferentin für Kath. RU an Realschulen im Erzbistum Bamberg

Anmeldung in FIBS unter der Kursnummer E133-0/24/20240313

Für die Erstattung der Fahrtkosten für Lehrkräfte staatlicher Realschulen in Oberfranken, deren Dienstort nicht identisch mit dem Veranstaltungsort ist, gilt folgende Vorgehensweise:

Für den Antrag auf Erstattung von Fahrtkosten ist das offizielle Formular mit der Nummer/dem Titel „R002 Abrechnungsantrag Reisekosten“ zu verwenden, das auf der Homepage des LfF zur Verfügung steht:
https://www.lff.bayern.de/formularcenter/reisekosten_trgeld/index.aspx

Senden Sie bitte den vollständig ausgefüllten „R002 Abrechnungsantrag Reisekosten“ zusammen mit einer Teilnahmebescheinigung für diese Fortbildung direkt an:
Landesamt für Finanzen
Zentrale Abrechnungsstelle für Reisekosten
Dienststelle Ansbach
z. Hd. Hr. Koch
Postfach 1951
91510 Ansbach

Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.
Für Teilnehmende von regionalen Lehrerfortbildungen wird „Fortbildungsreise mit Auslagenersatz für Fahrtkosten oder Wegstreckenentschädigung im Rahmen des Art. 24 BayRKG ohne Tagegelder“ zugesagt. Triftige Gründe für die PKW-Benutzung werden stets anerkannt, pro Kilometer werden 0,20 € erstattet.


 

14.03.2024 - RLFB im Fach Mathematik für die Begleitlehrkräfte der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Wettbewerbs "Oberfränkischer Rechenkönig" am 14. März 2024 in Hirschaid

Feststehender Teilnehmerkreis:
Begleitlehrkräfte der teilnehmenden Schüler/innen im Rahmen des Wettbewerbs „Oberfränkischer Rechenkönig“

Programm: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link


Hinweise:
Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.
Für Teilnehmende von regionalen Lehrerfortbildungen wird „Fortbildungsreise mit Auslagenersatz für Fahrtkosten oder Wegstreckenentschädigung im Rahmen des Art. 24 BayRKG ohne Tagegelder“ zugesagt. Triftige Gründe für die PKW-Benutzung werden stets anerkannt, pro Kilometer werden 0,20 € erstattet.


 

18.03.2024 - RLFB KESCH meets KOMPASS: Eltern, Schüler & Lehrkräfte begegnen sich auf Augenhöhe - Wie kann das gehen? Warum lohnt es sich? Impulse für KESCH durch positive Bildung & Stärkenorientierung aus KOMPASS

Termin: Montag, 18. März 2024, 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Veranstaltungsort: Transmar Travel Hotel, Bindlach


Herzlich eingeladen sind die KESCH-Ansprechpartner/-innen der oberfränkischen Realschulen, gerne auch als Tandem pro Schule, oder an KESCH interessierte Lehrkräfte

Veranstaltungsbeschreibung:

Die Kooperation zwischen Elternhaus und Schule (= KESCH) bringt oft große Herausforderungen mit sich, die Rolle als KESCH-Ansprechpartner/in an einer Schule ebenso.
An diesem Nachmittag soll Raum geboten werden für einen kollegialen Austausch der KESCH-Ansprechpartner/-innen sowie Impulse zu:

- Wie kann man Kooperation Elternhaus – Schule konkret gestalten?
- Welches „Handwerkszeug“ haben und brauchen Sie für KESCH?
- Welche Normerwartungen spielen eine Rolle?
- Inwiefern können die positive Bildung und Stärkenorientierung aus KOMPASS wertvolle Impulse für KESCH bieten?

Neben der Möglichkeit zum Austausch und dem Kennenlernen von Best-Practice-Beispielen erhalten Sie wertvolle Impulse zu KESCH durch die positive Bildung und Stärkenorientierung, wie sie im Projekt KOMPASS durch „PERMA“ (= Faktoren für menschliches Wohlbefinden) zentral verankert sind.
Die Teilnehmenden sind auch herzlich eingeladen, sich ganz offen über die Erfahrungen an ihrer Schule auszutauschen und ggf. Best-Practice Beispiele einzubringen.

Programm: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link

Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.

 

20.03.2024 - Regionale Fortbildungsveranstaltung "Unterrichtsplanung - Planung für das nächste Schuljahr 2024/25 mit ASV und ein kompakter Überblick" am 20. März 2024 in Burgkunstadt

Zielgruppe:
Diese Fortbildung richtet sich an die Schulleitungen bzw. Betreuer der ASV. Von jeder Schule kann ein/e Teilnehmer/-in (Zuständige/r für die Übermittlung der Unterrichtsplanung) teilnehmen.

Programm: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link

Hinweise:
Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der „Großkundenrabatt-GKR“ des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern. Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden. Für Teilnehmende von regionalen Lehrerfortbildungen wird „Fortbildungsreise mit Auslagenersatz für Fahrtkosten oder Wegstreckenentschädigung im Rahmen des Art. 24 BayRKG ohne Tagegelder“ zugesagt. Triftige Gründe für die PKW-Benutzung werden stets anerkannt, pro Kilometer werden 0,20 € erstattet.
 

20.03.2024 - Erneuter Hinweis: RLFB "Unterrichtsplanung - Planung für das nächste Schuljahr 2024/25 mit ASV und ein kompakter Überblick" am 20. März 2024 in Burgkunstadt

Auf die Veranstaltung wird erneut hingewiesen. Eine Anmeldung in FIBS unter der Kursnummer M024-0/24/355003-1 ist noch bis einschließlich 08.03.24 möglich.

Für Neuanmeldungen:
Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung in FIBS im Feld "Begründung" an,
ob Sie am Mittagessen teilnehmen möchten -
und wenn ja, welches Essen Sie bestellen möchten.

Zur Auswahl steht:
1. Salatteller mit gemischten Früchten 2,50 €
2. ital. Salat mit Thunfisch, Schinken und Ei, Weißbrot 4,80 €
3. Sauerbraten mit Kloß und Salat vom Buffet 4,40 €
4. Gemüselasagne und Salat vom Buffet 4,40 €
5. Dessert (Joghurt oder Obst) 0,50 €

Programm: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link

Hinweise:
Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der „Großkundenrabatt-GKR“ des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern. Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden. Für Teilnehmende von regionalen Lehrerfortbildungen wird „Fortbildungsreise mit Auslagenersatz für Fahrtkosten oder Wegstreckenentschädigung im Rahmen des Art. 24 BayRKG ohne Tagegelder“ zugesagt. Triftige Gründe für die PKW-Benutzung werden stets anerkannt, pro Kilometer werden 0,20 € erstattet.
 

21.03.2024 - Regionale Fortbildungsveranstaltung zur Leseförderung an den Realschulen in Oberfranken am 21. März 2024 in Bindlach

FIBS-Kursnummer: M024-0/24/354713-1

Zielgruppe:
Interessierte Lehrkräfte aller Fächer, die sich für die Implementierung der Leseförderung an ihrer Schule engagieren möchten

Veranstaltungsbeschreibung:
Zielsetzung ist die weitere Implementierung/Multiplizierung der Leseförderung an den Schulen sowie ein ausführlicher Austausch und Impulse zum Thema.

Es ist wünschenswert, dass jede/r Teilnehmende eine Idee zum Lesen aus dem schulischen Alltag mitbringt.

Inhalte:

- Leseförderung als Aufgabe aller Fächer
- #lesen.bayern und Neuerungen
- Leseförderung & KI
- Lesen.Verstehen.Durchstarten - das Projekt
- Einblick in FilBy und Gewinn für die Realschule
- Austausch und Best-Practice-Beispiele

Eine Veröffentlichung des genauen Programmablaufs folgt in den MB-Nachrichten.

Link zur Anmeldung in FIBS: siehe Anhang

Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.
Für Teilnehmende von regionalen Lehrerfortbildungen wird „Fortbildungsreise mit Auslagenersatz für Fahrtkosten oder Wegstreckenentschädigung im Rahmen des Art. 24 BayRKG ohne Tagegelder“ zugesagt. Triftige Gründe für die PKW-Benutzung werden stets anerkannt, pro Kilometer werden 0,20 € erstattet.
 

08.04.2024 - Erneuter Hinweis auf den Workshop für Mitglieder der erweiterten Schulleitungen an oberfränkischen Realschulen: "Wie gestalte ich meine Rolle als Führungskraft - Grundsätze, Aufgaben und Werkzeuge"

Auf die Veranstaltung am 8. April 2024 wird erneut hingewiesen. Es stehen noch freie Plätze zur Verfügung. Eine Anmeldung in FIBS unter der Kursnummer M024-0/24/351219-1 ist noch bis einschließlich 15.03.24 möglich.

Workshopbeschreibung:

Führung ist keine „Nebentätigkeit“ neben der „eigentlichen Arbeit“. Führen heißt auch, sich selber gut führen. Selbst-Führung ist Reflexion der eigenen persönlichen Werte, Muster und Ideale, die über die Kommunikation in den Führungsalltag fließen und das Zusammenspiel mit den anderen Kollegen gestalten. Das umfasst auch das eigene Kommunikationsverhalten und Selbstmanagement.
In diesem Workshop erhalten Sie Einblick in den „Werkzeugkasten“ guter Führung. Er gibt Ihnen einen Überblick, welche Aufgaben wahrgenommen werden sollten und welche Werkzeuge zum wirksamen Führen zur Verfügung stehen.

Nutzen:
• Sie erhalten einen Überblick über die Aufgaben guter Führung
• Sie klären Ihr Rollenverständnis und Ihre innere Haltung
• Sie lernen wirksame Werkzeuge kennen, damit Führung gelingt
• Sie erfahren welche Methoden des Selbstmanagements Sie für sich einsetzen und weiterentwickeln können

Inhalte:
• Definition von Qualitätskriterien für die Professionalität von Führung
• Eigene Rolle klären
• Reflexionsfähigkeit steigern
• Innere Haltung der Neugierde, Offenheit und Aufmerksamkeit einnehmen
• Instrumente der Kommunikation einsetzen
• Methoden des persönlichen Managements kennen und einsetzen

In einer angenehmen Atmosphäre bietet dieser Workshop die Möglichkeit, über sich selbst zu reflektieren. Sie erhalten Anregungen, Ihre Vorstellung von guter Führung weiter zu entwickeln oder zu hinterfragen. Sie geben sich gegenseitig nach Einzel- und Gruppenarbeiten wertschätzendes Feedback.

Referentin:
Kerstin Kuner
infit-outfit-konzept
www.infit-outifit-konzept.de
München

Programme: siehe Anhang
Anmeldungen in FIBS: siehe Links

Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.

Programm: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link
 

10.04.2024 - Regionale Fortbildungsveranstaltung: Erneuerung der DELF-Prüferlizenz für Französisch-Lehrkräfte an oberfränkischen Realschulen am 10. April 2024 in Kulmbach

Die Veranstaltung richtet sich an Französischlehrkräfte der Realschulen in Oberfranken, deren DELF-Prüferlizenz ausläuft.

Die Teilnehmenden erhalten nach Abschluss des halbtägigen Lehrgangs die offizielle attestation examinateur-correcteur von France Education, die fünf Jahre gültig ist. Diese ist Voraussetzung für die Abnahme der DELF-Prüfungen!

Halten Sie bitte Ihre Login-Daten für mebis bereit und nehmen Sie bitte ein digitales Endgerät mit, am besten ein Notebook.
Das Online-Modul zu den neuen Bewertungsrastern muss vorher absolviert worden sein:

https://plus.france-education-international.fr/offre-de-formation/5002/Se_former_aux_nouvelles_grilles_d'%C3%A9valuation_DELF-DALF

Bitte geben Sie im Feld „Begründung“ der FIBS-Anmeldemaske Ihr Geburtsdatum an, damit das Institut français Sie leichter zuordnen kann.

Programm: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link

Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.

 

10.04.2024 - Erneuter Hinweis auf die Regionale Fortbildungsveranstaltung: Erneuerung der DELF-Prüferlizenz für Französisch-Lehrkräfte an oberfränkischen Realschulen am 10. April 2024 in Kulmbach

Auf die Veranstaltung wird erneut hingewiesen. Die Schulleitungen werden gebeten, die Lehrkräfte ihrer Fachschaft Französisch entsprechend zu informieren. Eine Anmeldung in FIBS unter der Kursnummer M024-0/24/350072-1 ist noch bis einschließlich 13.03.24 möglich.

Die Veranstaltung richtet sich an Französischlehrkräfte der Realschulen in Oberfranken, deren DELF-Prüferlizenz ausläuft.

Die Teilnehmenden erhalten nach Abschluss des halbtägigen Lehrgangs die offizielle attestation examinateur-correcteur von France Education, die fünf Jahre gültig ist. Diese ist Voraussetzung für die Abnahme der DELF-Prüfungen!

Halten Sie bitte Ihre Login-Daten für mebis bereit und nehmen Sie bitte ein digitales Endgerät mit, am besten ein Notebook.
Das Online-Modul zu den neuen Bewertungsrastern muss vorher absolviert worden sein:

https://plus.france-education-international.fr/offre-de-formation/5002/Se_former_aux_nouvelles_grilles_d'%C3%A9valuation_DELF-DALF

Bitte geben Sie im Feld „Begründung“ der FIBS-Anmeldemaske Ihr Geburtsdatum an, damit das Institut français Sie leichter zuordnen kann.

Programm: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link

Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.

 

10.04.2024 - Erneuter Hinweis: Tag der Werkpädagogik: Werken in Oberfranken am 10. April 2024 Hirschaid

Auf die Veranstaltung wird erneut hingewiesen. Eine Anmeldung in FIBS unter der Kursnummer M024-0/24/354716-1 ist noch bis einschließlich 18.03.24 möglich.

Für die Fachbetreuer/innen des Faches Werken an Realschulen in Oberfranken ist die Veranstaltung eine verpflichtende Dienstbesprechung.


Weitere interessierte Lehrkräfte des Faches Werken sind herzlich eingeladen und können im Rahmen einer Fortbildung teilnehmen.

Die Gesamtteilnehmerzahl ist auf 30 beschränkt.

Ziel:
Vernetzung und Aufbau eines Aufgabenpools in Theorie und Praxis
Eine Ausstellung von Objekten aus der Unterrichtspraxis bietet Anreize und Anregungen, Anlass für Gespräche und Ideenaustausch. Um dies zu ermöglichen, bitten wir Sie, sich mit Beispielen aus Ihrer Unterrichtspraxis an dieser Ausstellung aktiv zu beteiligen. Bringen Sie Ihre Werkstücke mit! Ob Prototyp oder Schülerarbeit, Modell oder Prüfungsaufgabe … Sie wissen selbst, dass reale Objekte immer von unschätzbarem Wert für Fachkollegen sind. Ein Gewinn sind neben den Werkstücken auch Zeichnungen, Fotos, Beschreibungen oder auch Anleitungen.

Mitzubringen: ein Tablet bzw. Laptop

Programm: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link

Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Dienstunfallschutz wird allen Teilnehmenden zugesichert.
Für Fachbetreuer/innen des Faches Werken an staatlichen Realschulen in Oberfranken werden Reisekosten als Dienstreise (0,40 €/km) erstattet, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt.
Für weitere interessierte Lehrkräfte des Faches Werken von staatlichen Realschulen in Oberfranken wird „Fortbildungsreise mit Auslagenersatz für Fahrtkosten oder Wegstreckenentschädigung im Rahmen des Art. 24 BayRKG ohne Tagegelder“ zugesagt. Triftige Gründe für die PKW-Benutzung werden stets anerkannt, pro Kilometer werden 0,20 € erstattet.

 

11.04.2024 - Regionale Fortbildungsveranstaltung "Wir sind stark und klasse!" - KOMPASS für Klassenleitungen am 11. April 2024 in Gräfenberg

Klassenleitung ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die in einem komplexen Spannungsfeld stattfindet:
Wie werde ich als Klassenleitung den persönlichen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen sowie der Dynamik der Klasse gerecht?
Wie gehe ich mit den Erwartungen von Eltern und anderen Lehrkräften um?
Wie möchte ich als Klassenleitung sein und handeln?

Die Veranstaltung gibt Impulse aus der Stärkenorientierung und der positiven Bildung, um die Klassenleitung in ihren vielfältigen Aufgaben und ihrer wertschätzenden Haltung im Unterrichtsalltag zu unterstützen. Dabei werden konkrete Ideen und Materialien für die verschiedenen Handlungsfelder einer Klassenleitung aufgegriffen.
Eine Klasse zu leiten ist eine große Chance, mit Mut, Zuversicht und Freude junge Menschen zu begleiten und zu prägen!

Referentinnen:

BerRin Andrea Peters-Daniel,
Multiplikatorin für das Projekt KOMPASS an Realschulen in Oberfranken, Staatliche Realschule Gräfenberg

ZwRSKin Dr. Svenja Meindl,
Multiplikatorin für das Projekt KOMPASS an Realschulen in der Oberpfalz, Max-Ulrich-von-Drechsel-Realschule Regenstauf

Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.

Ausschreibung: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link
 

17.04.2024 - RLFB/zweite Aussprachetagung im Schuljahr 23/24 für Verbindungslehrkräfte und Schülersprecher/innen an den Realschulen in Oberfranken am 17. April 2024 in Hof

Am Mittwoch, 17. April 2024, findet von 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr an der Staatlichen Realschule Hof die zweite SMV-Aussprachetagung/RLFB für Verbindungslehrkräfte und Schülersprecher/innen an den Realschulen in Oberfranken statt.

Zu dieser Veranstaltung sind von jeder Realschule eine Verbindungslehrkraft und ein/e Schülersprecher/in eingeladen.

Eine Anmeldung in FIBS unter der Kursnummer M024-0/24/357335-1 ist ab sofort möglich (Anmeldeschluss: 09.04.24).

Die Namen der teilnehmenden Schülersprecher/-innen sind bei der Anmeldung in FIBS von der jeweiligen Verbindungslehrkraft in das Feld „Begründung“ einzutragen.


Eine Veröffentlichung des Programms folgt in Kürze.

Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.

Für Teilnehmende von regionalen Lehrerfortbildungen wird „Fortbildungsreise mit Auslagenersatz für Fahrtkosten oder Wegstreckenentschädigung im Rahmen des Art. 24 BayRKG ohne Tagegelder“ zugesagt. Triftige Gründe für die PKW-Benutzung werden stets anerkannt, pro Kilometer werden 0,20 € erstattet.
 

17.04.2024 - Veröffentlichung des Programms für die RLFB/zweite Aussprachetagung im Schuljahr 23/24 für Verbindungslehrkräfte und Schülersprecher/innen an den Realschulen in Oberfranken am 17. April 2024 in Hof

Am Mittwoch, 17. April 2024, findet von 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr an der Staatlichen Realschule Hof die zweite SMV-Aussprachetagung/RLFB für Verbindungslehrkräfte und Schülersprecher/innen an den Realschulen in Oberfranken statt.

Zu dieser Veranstaltung sind von jeder Realschule eine Verbindungslehrkraft und ein/e Schülersprecher/in eingeladen.

Eine Anmeldung in FIBS unter der Kursnummer M024-0/24/357335-1 ist ab sofort möglich (Anmeldeschluss: 09.04.24).

Die Namen der teilnehmenden Schülersprecher/-innen sind bei der Anmeldung in FIBS von der jeweiligen Verbindungslehrkraft in das Feld „Begründung“ einzutragen.

Programm: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link

Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.

Für Teilnehmende von regionalen Lehrerfortbildungen wird „Fortbildungsreise mit Auslagenersatz für Fahrtkosten oder Wegstreckenentschädigung im Rahmen des Art. 24 BayRKG ohne Tagegelder“ zugesagt. Triftige Gründe für die PKW-Benutzung werden stets anerkannt, pro Kilometer werden 0,20 € erstattet.
 

22.04.2024 - Regionale Fortbildungsveranstaltung "Das iPad im Geschichtsunterricht" - Gamification und alternative Formen der Leistungsmessung - am 22. April 2024 in Coburg

Die Veranstaltung bietet einen Überblick über den Einsatz von „Serious Games“ (Spiele mit ernstem Inhalt) im Geschichtsunterricht. Es werden Möglichkeiten, Chancen, aber auch Grenzen der Gamification aufgezeigt. Gemeinsam mit den Teilnehmenden werden Konzepte für den aktiven Einsatz in Unterricht entwickelt.
Im zweiten Teil der Fortbildung werden alternative Formen der Leistungsmessung vorgestellt, gesammelt und so aufbereitet, dass sie sofort im eigenen Unterricht einsetzbar sind.
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.

Mitzubringen: eigener Laptop/Tablet

Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.

Programm: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link
 

22.04.2024 - Regionale Online-Fortbildungsveranstaltung "Keine Angst vor KI im Deutschunterricht!" am 22. April 2024

In der Fortbildung wird aufgezeigt, wie KI-Systeme gerade von Deutschlehrkräften gewinnbringend genutzt werden können. Die Praxisbeispiele beziehen sich dabei auf Unterrichtsvorbereitung, Unterrichtsdurchführung und Leistungserhebung.

Die in FIBS angemeldeten Teilnehmenden erhalten den Link am Vormittag des Veranstaltungstags per Mail.

Organisation & Moderation:

RSK Jörg Striepke, Fachmitarbeiter Deutsch Oberfranken, RS Forchheim

Referentin:

SemRin als ZFLin Monika Hochleitner-Prell, Zentrale Fachleiterin für das Fach Deutsch, Staatliche Realschule Amberg
 

30.04.2024 - Regionale Fortbildungsveranstaltung "Die Physikanten: Show- und Demonstrations-Experimente für den Physikunterricht der oberfränkischen MINT21-Schulen" am 30. April 2024 in Bayreuth

Teilnehmende:
Bitte jeweils zwei Physiklehrkräfte aus jeder MINT21-Netzwerkschule Oberfranken (geschlossener Teilnehmerkreis)

Veranstaltungsbeschreibung:
• 30 einfache und kostengünstige Demoexperimente
• Tricks und Kniffe aus dem Show-Bereich
• Präsentations- und Kommunikationstechniken
• Zugang zu einem umfangreichen Materialpool

Weitere Hinweise:
Weitere Informationen unter https://www.physikanten.de/angebote/lehrerfortbildungen/
Alle Teilnehmenden erhalten anschließend Zugang zu einer umfangreichen Sammlung mit digitalen seminarbegleitenden Materialien.
Den Physiklehrkräften der oberfränkischen MINT21-Schulen entstehen keine Kosten.

Programm: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link

Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.
 

02.05.2024 - Regionale Fortbildungsveranstaltung für die Schultandems für Inklusion an Realschulen in Oberfranken am 2. Mai 2024 in Hof

Die Veranstaltung richtet sich an die Mitglieder der Schultandems für Inklusion der oberfränkischen Realschulen.

Je Schule soll bitte ein Mitglied des Tandems teilnehmen.

Inhalte:
Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
Aktuelles aus dem Bereich Inklusion
Klinikschule Oberfranken
Erfahrungsaustausch und Aussprache

Programm: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link

Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.
Für Teilnehmende von regionalen Lehrerfortbildungen wird „Fortbildungsreise mit Auslagenersatz für Fahrtkosten oder Wegstreckenentschädigung im Rahmen des Art. 24 BayRKG ohne Tagegelder“ zugesagt. Triftige Gründe für die PKW-Benutzung werden stets anerkannt, pro Kilometer werden 0,20 € erstattet.
 

07.05.2024 - Regionale Fortbildungsveranstaltung/Arbeitskreis Robotik Oberfranken: Durchführung des Robotik-Wettbewerbs für Realschulen in Oberfranken 2023/2024 am 7. Mai 2024 in Kronach

Feststehender Teilnehmerkreis: AK Robotik Oberfranken und Betreuungslehrkräfte der teilnehmenden Teams

Programm: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link

Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.
Für Teilnehmende von regionalen Lehrerfortbildungen wird „Fortbildungsreise mit Auslagenersatz für Fahrtkosten oder Wegstreckenentschädigung im Rahmen des Art. 24 BayRKG ohne Tagegelder“ zugesagt. Triftige Gründe für die PKW-Benutzung werden stets anerkannt, pro Kilometer werden 0,20 € erstattet.
 

13.05.2024 - Regionale Fortbildungsveranstaltung im Fach Deutsch: KI im Deutschunterricht und alternative Formen der Leistungserhebung am 13. Mai 2024 in Pegnitz

Inhalte:
- Keine Angst, ist nur KI!
- KI im Deutschunterricht
- Korrekturhilfe „Korrektier“
- Alternative Formen der Leistungserhebung
- Digitale Leistungsnachweise

Bitte bringen Sie für die Workshopphasen ein digitales Endgerät und Ihre mebis-Zugangsdaten (= Zugangsdaten für BayernCloud Schule) mit.

Programm: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link

Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.
Für Teilnehmende von regionalen Lehrerfortbildungen wird „Fortbildungsreise mit Auslagenersatz für Fahrtkosten oder Wegstreckenentschädigung im Rahmen des Art. 24 BayRKG ohne Tagegelder“ zugesagt. Triftige Gründe für die PKW-Benutzung werden stets anerkannt, pro Kilometer werden 0,20 € erstattet.
 

05.06.2024 - Regionale Fortbildungsveranstaltung im Fach Biologie: Umsetzungsimpulse für den Lehrplan Plus, Schwerpunkt: Lesekompetenzförderung und Filmerstellung am 5. Juni 2024 in Helmbrechts

Veranstaltungsbeschreibung:
Im Rahmen der Fortbildung werden Ihnen Vorgehensweisen und Anregungen zur Lesekompetenzförderung im Biologieunterricht an die Hand gegeben. Dazu werden ausgewählte Beispiele vorgestellt und erprobt. Im zweiten Teil der Fortbildung erstellen Sie kurze Filmsequenzen mit iMovie (iPads können bei Bedarf gestellt werden) als Ergänzung oder Ersatz für Arbeitsanweisungen.

Bitte bringen Sie Ihre ByCS -Zugangsdaten und ein mobiles Endgerät (bevorzugt iPad) mit.

Programm: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link

Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.
Für Teilnehmende von regionalen Lehrerfortbildungen wird „Fortbildungsreise mit Auslagenersatz für Fahrtkosten oder Wegstreckenentschädigung im Rahmen des Art. 24 BayRKG ohne Tagegelder“ zugesagt. Triftige Gründe für die PKW-Benutzung werden stets anerkannt, pro Kilometer werden 0,20 € erstattet.


 

13.06.2024 - Regionale Fortbildungsveranstaltung für das Fach Ethik: "Medizinethische Herausforderungen als Teil der angewandten Ethik" am 13. Juni 2024 in Forchheim

Die Veranstaltung richtet sich an interessierte Kolleginnen und Kollegen, die an einem ersten Einblick in medizinethische Fragen interessiert sind. Es werden Unterrichtsvorschläge vorgestellt und es wird Raum zur Diskussion ermöglicht, wie diese im Unterricht praktisch umgesetzt werden können.
Inhalte werden unter anderem sein:

- Medizinethische Prinzipien und Begriffe
- Reproduktionsmedizin
- Organspende
- Human Enhancement
- Sterbehilfe/assistierter Suizid

Bitte bringen Sie Ihr digitales Endgerät mit.

Hinweise zur Erstattung der Fahrtkosten:
Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.
Für Teilnehmende von regionalen Lehrerfortbildungen wird „Fortbildungsreise mit Auslagenersatz für Fahrtkosten oder Wegstreckenentschädigung im Rahmen des Art. 24 BayRKG ohne Tagegelder“ zugesagt. Triftige Gründe für die PKW-Benutzung werden stets anerkannt, pro Kilometer werden 0,20 € erstattet.

Programm: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link
 

07.10.2024 - Terminverschiebung: RLFB "KESCH meets KOMPASS"

Aus organisatorischen Gründen kann die RLFB "KESCH meets KOMPASS" nicht wie geplant am 18.03.24 stattfinden. Es wird um Verständnis gebeten, dass die Veranstaltung verschoben werden muss.

Als neuer Termin wurde festgesetzt:
Montag, 7. Oktober 2024, 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Veranstaltungsort: Transmar Travel Hotel, Bindlach


Herzlich eingeladen sind die KESCH-Ansprechpartner/-innen der oberfränkischen Realschulen, gerne auch als Tandem pro Schule, oder an KESCH interessierte Lehrkräfte

Veranstaltungsbeschreibung:

Die Kooperation zwischen Elternhaus und Schule (= KESCH) bringt oft große Herausforderungen mit sich, die Rolle als KESCH-Ansprechpartner/in an einer Schule ebenso.
An diesem Nachmittag soll Raum geboten werden für einen kollegialen Austausch der KESCH-Ansprechpartner/-innen sowie Impulse zu:

- Wie kann man Kooperation Elternhaus – Schule konkret gestalten?
- Welches „Handwerkszeug“ haben und brauchen Sie für KESCH?
- Welche Normerwartungen spielen eine Rolle?
- Inwiefern können die positive Bildung und Stärkenorientierung aus KOMPASS wertvolle Impulse für KESCH bieten?

Neben der Möglichkeit zum Austausch und dem Kennenlernen von Best-Practice-Beispielen erhalten Sie wertvolle Impulse zu KESCH durch die positive Bildung und Stärkenorientierung, wie sie im Projekt KOMPASS durch „PERMA“ (= Faktoren für menschliches Wohlbefinden) zentral verankert sind.
Die Teilnehmenden sind auch herzlich eingeladen, sich ganz offen über die Erfahrungen an ihrer Schule auszutauschen und ggf. Best-Practice Beispiele einzubringen.

Programm: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link

Dienstbefreiung ist im KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten für Lehrkräfte an einer staatlichen Realschule Oberfrankens bezahlt, keine Tagegelder; triftige Gründe für PKW-Benutzung sind anerkannt. Dienstunfallschutz wird zugesichert. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse; ohne Zuschläge) ist der Großkundenrabatt-GKR des Freistaates Bayern zu nutzen, Kunden-Nr. 7102302. Dazu ist beim Kauf der Fahrkarte diese Einladung vorzulegen. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung des Freistaates Bayern.
Es wird dringend darum gebeten, an den einzelnen Orten Fahrgemeinschaften zu bilden. Für Veranstaltungen, die am Dienst- oder Wohnort der Teilnehmerin, des Teilnehmers abgehalten werden, können keine Fahrtkosten erstattet werden.

Programm: siehe Anhang
Anmeldung in FIBS: siehe Link
 



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