Aufgaben der / des Ministerialbeauftragten

Zur Beratung und Unterstützung der Realschulen in allen schulischen Angelegenheiten werden vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus Ministerialbeauftragte für die Realschulen bestellt. Wesentliche Ziele ihrer Zusammenarbeit mit den Realschulen, insbesondere in den Bereichen Personalentwicklung, Unterrichtsentwicklung und Organisationsentwicklung, sind die systemische und systematische Weiterentwicklung der Schulqualität und des Schulartprofils, die Sicherung der Vergleichbarkeit von Leistungsanforderungen und Bewertungsmaßstäben sowie von weiteren Standards. Die Ministerialbeauftragten evaluieren die Realschulen und beraten sie u. a. bei der Weiterarbeit mit den Evaluationsergebnissen. Ihre Beratung bezieht weitere Mitglieder der Realschulgemeinschaft sowie externe Partner ein, wo dies erforderlich ist. Die Ministerialbeauftragten besuchen die Realschulen in regelmäßigen Abständen und nach Bedarf und berichten dem Staatsministerium. Sie üben die unmittelbare Schulaufsicht aus und stellen ein Kompetenzzentrum der Beratung dar. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben werden die Ministerialbeauftragten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Fachmitarbeiterinnen und Fachmitarbeitern unterstützt. Sie werden darüber hinaus insbesondere mit folgenden Aufgaben betraut:

Schüler- und Elternangelegenheiten

  • Begleitung des Aufnahmeverfahrens und der zentralen Abschlussprüfungen

  • Klärung von Elternanliegen

  • Gewährung von Nachteilsausgleich und Notenschutz bei Prüfungen und Leistungsnachweisen für Schülerinnen und Schüler nach Maßgabe von § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BaySchO1.2

Organisatorisches

  • Koordinierung von Maßnahmen und Veranstaltungen verschiedener Realschulen

  • Vorbereitung und Leitung von Direktorentagungen

  • Vorprüfung von Anträgen auf Errichtung und Ausbau von Realschulen

  • Mitwirkung bei Einrichtung und Durchführung von offenen und gebundenen Ganztagsangeboten sowie beim zugehörigen Aufsichts- und Qualitätsmanagement

Personalangelegenheiten

  • Gewinnung und Förderung von Führungsnachwuchs

  • Personalbewirtschaftung nach Vorgabe und in Abstimmung mit dem Staatsministerium

  • Überprüfung der dienstlichen Beurteilungen der Lehrkräfte an staatlichen Realschulen und Mitwirkung bei den dienstlichen Beurteilungen der Direktorinnen und Direktoren staatlicher Realschulen entsprechend den Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte sowie der Schulleiterinnen und Schulleiter an Schulen in Bayern in der jeweils geltenden Fassung

  • Stellungnahme zu Bewerbungen um die Besetzung von Funktionsstellen und zu Versetzungswünschen von Schulleiterinnen und Schulleitern im Bereich staatlicher Realschulen sowie Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der zum jeweiligen Besetzungsverfahren gehörenden Unterlagen

  • Amtseinführung der neu bestellten und Verabschiedung der ausscheidenden Direktorinnen und Direktoren staatlicher Realschulen

  • Gutachten über die pädagogische Eignung von Lehrkräften an privaten Realschulen

Fortbildung und Zusammenarbeit mit anderen Stellen

  • Organisation der regionalen Lehrerfortbildung und Durchführung von besonderen Fortbildungsmaßnahmen

  • Beratung in Fragen der digitalen Bildung

  • Verantwortung für das Praktikumsamt

  • Koordination der Zusammenarbeit zwischen Universitäten/Hochschulen und Realschulen

  • Beratung anderer Institutionen und Behörden in fachlichen Angelegenheiten

  • Zusammenarbeit mit den Vertreterinnen und Vertretern der Schulaufsicht der anderen Schularten nach Maßgabe der Bekanntmachung zur Vernetzung der Schulaufsicht und Stärkung ihrer Beratungsfunktion vom 24. Januar 2012 (KWMBl. S. 42) in der jeweils geltenden Fassung

Die Ministerialbeauftragten erfüllen ferner die Aufgaben, die ihnen das Staatsministerium allgemein oder im Einzelfall zuweist. Das Staatsministerium kann den Ministerialbeauftragten auch Aufgaben zuweisen, die über ihren Aufsichtsbezirk hinausreichen. Sonstige in Rechts- und Verwaltungsvorschriften aufgeführte Aufgaben der Ministerialbeauftragten werden durch diese Bekanntmachung nicht berührt.

Dieser Aufgabenkatalog ist der BayMBI vom 15. Juni 2022 (BayMBl. 2022 Nr. 370) entnommen.

Gültig ab 01.08.2022

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