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Mit Inkrafttreten der neuen Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (Bayerische Schulordnung – BaySchO) am 01.08.2016 hat sich die rechtliche Grundlage zum Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen beim Lesen und Rechtschreiben geändert. Alle bisher als Legasthenie und Lese-Rechtschreibschwäche benannten Erscheinungen werden jetzt Lese-Rechtschreib-Störung genannt. In der BaySchO sind alle Regelungen zum Thema Lese-Rechtschreib-Störung unter der Überschrift "Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz" (BaySchO § 31 - 36) formuliert.
BerRin Iris Effinger (Staatliche Realschule Poing)
iris.effinger(at)realschule-poing.de
Tel.: 08121 2547 8946
StRin (RS) Anja Griche (Staatliche Realschule Freising II)
StRin (RS) Martina Hahn (Staatliche Realschule Gmund)
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