In der 5. Jahrgangsstufe soll den Erziehungsberechtigten und den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben werden, den gewählten Bildungsweg zu reflektieren. Durch geeignete Fördermaßnahmen können auch individuelle Bildungswegwechsel im Anschluss an die Jahrgangsstufe 5 angebahnt werden.
An der Realschule sollen Schülerinnen und Schüler, die einen anhaltenden Förderbedarf haben, so unterstützt werden, dass sie das Klassenziel der Jahrgangsstufe 5 erreichen können.
Schülerinnen und Schüler, die über das entsprechende Leistungspotenzial verfügen und einen aufsteigenden Übertritt in die Jahrgangsstufe 6 des Gymnasiums anstreben, sollen entsprechend gefördert und unterstützt werden.
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