Schulpsychologische Beratung

Schulpsychologische Beratung (Allgemeine Informationen)

Schulberatung ist ein Teil der Erziehungsaufgabe und umfasst auch die kostenlose Beratung durch speziell ausgebildete Schulpsychologen.

Schulpsychologen unterstützen das Zusammenleben in der Schule, indem sie auf der Grundlage psychologischer Erkenntnisse und Methoden in aktuellen Situationen beraten und helfen. Sie sind Teil der Schule und verfügen über gute persönliche Kontakte zum Kollegium, zur Schulleitung und Schulverwaltung. Im Rahmen der Einzelfallberatung sind sie zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet und deshalb unabhängige und verlässliche Partner der von ihnen betreuten Personen. Darüber hinaus bemühen sie sich um präventive Maßnahmen sowie um die Verbesserung des Schulklimas. Sie wirken bei der Fortbildung von Lehrern und Schulleitern mit und unterstützen die Weiterentwicklung der Schulen.

Schulpsychologen in Bayern sind sowohl ausgebildete Lehrer als auch Psychologen, haben also eine Doppelqualifikation. Sie sind für bestimmte Schularten spezialisiert und mit der Schulpraxis aus der Lehrerperspektive gut vertraut, kennen aber gleichzeitig auch die Anliegen der Schüler als auch der Eltern. 

Die Schwerpunkte der schulpsychologischen Beratungstätigkeit

Schulpsychologen arbeiten unter anderem

1. In der Einzelfallhilfe

  • Schullaufbahnfragen (z. B. Wahl der Wahlpflichtfächergruppen)
  • Diagnose und Beratung bei Lern- und Leistungsstörungen, Diagnose und Beratung bei Verhaltensauffälligkeiten und persönlichen Problemen, die mit der Schule in Zusammenhang stehen
  • Unterstützung bei akuten Krisen (z. B. Prüfungsangst)

2. Mit Gruppen

  • Lernförderkurse, Entspannungstrainings
  • Praxisbegleitende psychologische Beratung von Lehrern
  • Durchführung von Gruppenuntersuchungen

3. Im System Schule

  • Weitergabe gewonnener Erfahrungen und Ergebnisse aus der Beratungstätigkeit an Schule und Lehrer
  • Beratung von Schulleitung und Schulverwaltung bei Konfliktfällen

Schulpsychologen arbeiten zusammen mit

  • den Schulen und der Schulverwaltung
  • den Beratungslehrern und der staatl. Schulberatungsstelle
  • den Erziehungsberatungsstellenden praktizierenden Kinder- und Jugendpsychiatern, Ärzten, Psychologen, Psychotherapeuten und Kliniken
  • den Jugendämtern u. a.

In erster Linie geht es um Einzelfallbetreuung anhand psychologischer Diagnostik und Beratung. Schulpsychologische Interventionen bestehen z. B. im Vermitteln, Informieren, Stützen, Fördern und in der Einleitung konkreter Hilfsmaßnahmen, wobei Kontakte zu weiteren Fachleuten geknüpft und eine Zusammenarbeit (z. B. mit Therapeuten, Kinder- und Jugendpsychiatern) angestrebt wird. 

Umgang mit Lese-Rechtschreib-Störung

 Mit Inkrafttreten der neuen Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (Bayerische Schulordnung – BaySchO) am 01.08.2016 hat sich die rechtliche Grundlage zum Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen beim Lesen und Rechtschreiben geändert. Alle bisher als Legasthenie und Lese-Rechtschreibschwäche benannten Erscheinungen werden jetzt Lese-Rechtschreib-Störung genannt. In der BaySchO sind alle Regelungen zum Thema Lese-Rechtschreib-Störung unter der Überschrift "Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz" (BaySchO § 31 - 36) formuliert.

 

 

Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in <Bezirk>

Welche Beratungsstelle ist für meine Schule zuständig?

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Kontakt:

 E-Mail Adresse: mail(at)mailadresse.de

Telefonnummer:
09314 765234 (Mi 10:00 bis 10:30 Uhr)

Dienststelle:

Schulen:

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