Das Bayerische Kultusministerium hat aus aktuellem Anlass das Übertrittsverfahren für die Viertklässlerinnen und Viertklässler geändert.
„Im Zentrum unserer Überlegungen steht, dass unsere Viertklässlerinnen und Viertklässler faire Bedingungen beim Übertritt an die weiterführenden Schulen bekommen. Dazu dient auch eine Anpassung des Übertrittsverfahrens an die aktuelle besondere Ausnahmesituation für Schule und Unterricht“ betont Kultusminister Michael Piazolo.
Folgende Rahmenbedingungen sind beschlossen:
„Jedes Kind kann sich verbessern, keines wird sich verschlechtern“, so Kultusminister Michael Piazolo. Die drei freiwilligen Proben können nur stattfinden, wenn die Schulen wie geplant am 20. April 2020 öffnen. Die Ausgabe der Übertrittszeugnisse wird vom 4. Mai auf den 11. Mai 2020 verlegt.
Mit dem neuen Termin für das Übertrittszeugnis am 11. Mai 2020, der insbesondere wegen der Personalplanungen für das kommende Schuljahr nicht weiter verschoben werden kann, kann die Einschreibung an den weiterführenden Schulen vom 18. bis 22. Mai 2020 stattfinden.
Auch der so genannte Probeunterricht, über den die Schülerinnen und Schüler auch noch nach dem Übertrittszeugnis die Eignung für die Realschule oder das Gymnasium nachweisen können, kann noch vor den Pfingstferien vom 26. bis 28. Mai 2020 stattfinden. Die Übertrittszeugnisse werden verschlankt. Es werden lediglich die Noten der drei Fächer Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht ausgewiesen, die Durchschnittsnote einschließlich der Übertrittsempfehlung sowie eine kurze Bemerkung über Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten des Kindes.
Die wichtigsten Termine im Überblick:
Weitere Informationen zum Übertritt finden Sie hier.
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