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Handys an Schulen

Bild: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

5 Realschulen in Unterfranken erproben eigenständig Regelungen zur Nutzung von Handys

"Der Schulversuch, wie die private Nutzung von Handys schulintern sinnvoll geregelt werden kann, kann nun starten: 135 weiterführende Schulen in ganz Bayern haben zum Schuljahr 2018/2019 die Chance, eigenständig und praxisnah Regelungen zu erproben und damit alle Beteiligten vor Ort aktiv einzubinden. Dabei stehen wir ihnen mit Rat und Tat zur Seite", betonte Kultusminister Bernd Sibler heute in München und gab die teilnehmenden Schulen in den sieben bayerischen Regierungsbezirken bekannt. Darunter sind folgende fünf unterfränkische Realschulen:

  • Dr.-Auguste-Kirchner-Realschule, Haßfurt
  • Johann-Rudolph-Glauber-Schule, Karlstadt
  • Main-Limes-Realschule, Obernburg
  • Realschule am Maindreieck, Ochsenfurt
  • Staatliche Realschule Großostheim

Die beteiligten Schulen können im Rahmen des Schulversuchs ab dem Schuljahr 2018/2019 schulinterne Regeln in Abstimmung mit dem Schulforum bzw. Berufsschulbeirat aufstellen, die die private Handynutzung in der Schule beispielsweise zeitlich, räumlich oder auch altersspezifisch differenziert regeln. "Im Schulterschluss mit Schulleitern, Lehrern, Eltern und Schülern und unter wissenschaftlicher Begleitung wollen wir so Möglichkeiten ausloten, um neben der pädagogischen Nutzung von Handys im Unterricht auch dem Wunsch nach einem privaten Gebrauch von Smartphones im Schulalltag zu entsprechen", so Sibler.

 

Die am Schulversuch teilnehmenden Schulen haben Medienerziehung als einen Schwerpunkt in ihr Medienkonzept aufgenommen und möchten eigenverantwortlich neben der unterrichtlichen Nutzung auch die private Nutzung von Mobiltelefonen und digitalen Speichermedien durch Schülerinnen und Schüler in der Schule regeln. Das Schulforum (an Berufsschulen der Berufsschulbeirat) hat der Teilnahme zugestimmt.

Gesamte Schulfamilie beteiligt sich am Schulversuch

Der Schulversuch ist auf zwei Jahre angelegt und endet mit dem Schuljahr 2019/2020. Er wird fachlich durch das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) begleitet und evaluiert. Auf Basis der Erkenntnisse aus der Praxis kann eine mögliche Neuregelung der privaten Nutzung von digitalen Speichermedien an den Schulen ausgelotet werden. Dass an diesem Prozess die gesamte Schulfamilie beteiligt ist, ist Minister Sibler wichtig. Bereits der Runde Tisch zu diesem Thema im Mai 2018 mit Vertreterinnen und Vertretern der Lehrer- und Schulleitungsverbände, der Elternverbände, des Landesschülerrats sowie der Schulaufsicht hätte konstruktive Gespräche und wichtige Impulse gebracht. Die aktive Mitwirkung aller Beteiligten vor Ort spiegelt die demokratische Schulkultur in Bayern wider und kann dadurch eine breite Zustimmung mit sich bringen.

Zu Unterrichtszwecken werden Handys umfassend eingesetzt

Der Ministerialbeauftragte Karlheinz Lamprecht weist in diesem Punkt darauf hin, dass bereits an allen unterfränkischen Realschulen Smartphones und digitale Speichermedien umfassend zu Unterrichtszwecken eingesetzt werden. Eine private Nutzung ist bisher nur in Ausnahmefällen erlaubt. So entscheidet bislang die Lehrkraft vor Ort im Einzelfall und nach pädagogischem Ermessen, ob sie eine private Handynutzung gestattet

Weitere Informationen:

https://www.km.bayern.de/ministerium/meldung/6133/135-schulen-in-bayern-erproben-regelungen-zur-nutzung-von-handys.html





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