Datenblatt für StudienreferendareDie wichtigsten Daten der Studienreferendare werden von der grundständigen Seminarschule festgehalten.
Personenstandsänderung (Adresse)Veränderungen in der Anschrift sind dem Staatsministerium und dem Landesamt für Finanzen unverzüglich anzuzeigen.
Personenstandsänderung (Heirat)Veränderungen in der Anschrift bzw. im Familienstand (und damit evtl. im Familiennamen) sind dem Staatsministerium und dem Landesamt für Finanzen unverzüglich anzuzeigen; bei Heirat sind Originalurkunden oder beglaubigte Kopien vorzulegen.
Personenstandsänderung (Geburt eines Kindes)Veränderungen in der Anschrift bzw. im Familienstand (und damit evtl. im Familiennamen) sind dem Staatsministerium und dem Landesamt für Finanzen unverzüglich anzuzeigen; bei Geburt eines Kindes sind Originalurkunden oder beglaubigte Kopien vorzulegen. Wenn im Falle einer Eheschließung die Namensführung aus der Heiratsurkunde nicht ersichtlich ist, muss darüber ein eigener Nachweis vorgelegt werden (z. B. eine beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch).
Anschreiben an das zuständige Landesamt für FinanzenUnter anderem sind dem Landesamt für Finanzen Dienstantrittsmeldungen, Niederschriften zur Vereidigung, Personenstandsänderung, Zuweisung zu den Einsatzschulen, Reisekostenantrag, Antrag auf Trennungsgeld, Abrechnung Trennungsgeld vorzulegen (z. B. Reisekosten/Trennungsgeld: http://www.lff.bayern.de > Formularcenter > Reisekosten/Trgeld).
Schreiben an das KM
Dienstantrittsanzeige bei Wiederaufnahme des DienstesDem StMBW ist die Wiederaufnahme des Dienstes nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs, des Erziehungsurlaubs bzw. nach längerer Erkrankung schriftlich anzuzeigen.
Meldung der Note 5 bzw. 6 bei Prüfungslehrproben an das StMUKDie grundständige Seminarschule meldet mit diesem Formblatt dem Referat IV.1 die Note 5 oder 6 bei der 1. oder 2. Prüfungslehrprobe, falls das StMUK nicht telefonisch erreichbar ist (Fax).
Mitteilung über das Nichtbestehen des Zweiten StaatsexamensSobald feststeht, dass die Zweite Staatsprüfung nicht bestanden wurde, ist der/die Studienreferendar/in darüber zu informieren. Der/Die Studienreferendar/in soll umgehend schriftlich erklären, ob er/sie die Zweite Staatsprüfung wiederholen möchte.
Antrag auf die Wiederholung der Zweiten StaatsprüfungIst der/die Studienreferendar/in darüber informiert, das Zweite Staatsexamen nicht bestanden zu haben, muss er/sie umgehend beim StMUK bekunden, ob er/sie die Staatsprüfung wiederholen möchte. Die Übernahmeintention der Note der schriftlichen Hausarbeit wird in diesem Formular ebenfalls abgefragt.
Stellungnahme zur Wiederaufnahme des Dienstes bzw. der Entlassung auf AntragWiederaufnahme nach einem Beschäftigungsverbot infolge einer Geburt, Wiederaufnahme nach dem Erziehungsurlaub, Wiederaufnahme nach einer längeren Erkrankung und Entlassung auf Antrag sind dem Referat V.I mit den bisher erbrachten Prüfungsergebnissen schriftlich zu melden. Hinweis: Studienreferendare können gemäß Art. 57 BayBG jederzeit ihre Entlassung beantragen. Etwaige Anträge sind eindeutig zu formulieren und müssen den Zeitpunkt der gewünschten Entlassung enthalten.
Bericht der Seminarleiter/innenDie Seminarleitung legt dem Staatsministerium eine verkürzten Seminarbericht über den Verlauf des Vorbereitungsdienstes eines „Ausbildungsjahrgangs" vor. Nur Auffälligkeiten sind näher zu erläutern.
Seminartage und Schulveranstaltungen
Teilnahme an einer außerunterrichtlichen Veranstaltung (Antragsformular)Der Antrag auf Teilnahme an einer außerunterrichtlichen Schulveranstaltung (Schulschikurs, Lehr- und Studienfahrt, Schullandheimaufenthalt, andere mehrtätige Schulveranstaltungen) wird vom Referendar gestellt und von der Leiterin / dem Leiter des Studienseminars bzw. Einschatzschulleiter/in nach Rücksprache mit d. Seminarleiter/in bearbeitet.