Verwaltungstechnische Formulare

Im Zuge der Änderung der Geschäftsverteilung im Staatsministerium für Unterricht und Kultus zum 1. August 2024 kommt es auch zur Umbenennung der Referate und Abteilungen:

ALTE Referatsbezeichnung NEUE Referatsbezeichnung
IV.1 V.1
IV.2 V.2
IV.3 V.3
IV.4 V.4
IV.5 V.5
...
SG-IV SG-V

Bitte beachten Sie die oben beschriebenen Änderungen, wenn ein Versand von Schreiben oder Abdrucken an das Staatsministerium zu veranlassen ist. Eine Überarbeitung der Formulare wird bereits durchgeführt, so dass die aktualisierten Dokumente sukzessive hier im BRN zur Verfügung gestellt werden können.

Personalia


Seminarorganisation

Landesfinanzamt

  • Anschreiben an das zuständige Landesamt für FinanzenUnter anderem sind dem Landesamt für Finanzen Dienstantrittsmeldungen, Niederschriften zur Vereidigung, Personenstandsänderung, Zuweisung zu den Einsatzschulen, Reisekostenantrag, Antrag auf Trennungsgeld, Abrechnung Trennungsgeld vorzulegen (z. B. Reisekosten/Trennungsgeld: http://www.lff.bayern.de > Formularcenter > Reisekosten/Trgeld).

Schreiben an das KM

  • Bericht der Seminarleiter/innenDie Seminarleitung legt dem Staatsministerium eine verkürzten Seminarbericht über den Verlauf des Vorbereitungsdienstes eines „Ausbildungsjahrgangs" vor. Nur Auffälligkeiten sind näher zu erläutern.
  • Meldung der Note 5 bzw. 6 bei Prüfungslehrproben an das StMUKDie grundständige Seminarschule meldet mit diesem Formblatt dem Referat IV.1 die Note 5 oder 6 bei der 1. oder 2. Prüfungslehrprobe, falls das StMUK nicht telefonisch erreichbar ist (Fax).
  • Dienstantrittsanzeige bei Wiederaufnahme des DienstesDem StMBW ist die Wiederaufnahme des Dienstes nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs, des Erziehungsurlaubs bzw. nach längerer Erkrankung schriftlich anzuzeigen.
  • Bedenken hinsichtlich des Einsatzes im 2. AusbildungsabschnittDie Seminarschule meldet für den Zweigschuleinsatz nicht geeignete Studienreferendare oder solche, bei denen noch Bedenken bestehen, bis spätestens zum 1. Juni an das Referat IV.1.
  • Mitteilung über das Nichtbestehen des Zweiten StaatsexamensSobald feststeht, dass die Zweite Staatsprüfung nicht bestanden wurde, ist der/die Studienreferendar/in darüber zu informieren. Der/Die Studienreferendar/in soll umgehend schriftlich erklären, ob er/sie die Zweite Staatsprüfung wiederholen möchte.
  • Antrag auf die Wiederholung der Zweiten StaatsprüfungIst der/die Studienreferendar/in darüber informiert, das Zweite Staatsexamen nicht bestanden zu haben, muss er/sie umgehend beim StMUK bekunden, ob er/sie die Staatsprüfung wiederholen möchte. Die Übernahmeintention der Note der schriftlichen Hausarbeit wird in diesem Formular ebenfalls abgefragt.
  • Formblatt zur Dienstbeendigungsanzeige
  • Stellungnahme zur Wiederaufnahme des Dienstes bzw. der Entlassung auf AntragWiederaufnahme nach einem Beschäftigungsverbot infolge einer Geburt, Wiederaufnahme nach dem Erziehungsurlaub, Wiederaufnahme nach einer längeren Erkrankung und Entlassung auf Antrag sind dem Referat V.I mit den bisher erbrachten Prüfungsergebnissen schriftlich zu melden. Hinweis: Studienreferendare können gemäß Art. 57 BayBG jederzeit ihre Entlassung beantragen. Etwaige Anträge sind eindeutig zu formulieren und müssen den Zeitpunkt der gewünschten Entlassung enthalten.

Seminartage und Schulveranstaltungen



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