3.3.9 Mündliche Prüfung im Erweiterungsfach
Die mündliche Prüfung im Erweiterungsfach findet an der Seminarschule statt, an der auch die Ausbildung erfolgt. ASR 3.3.3 gilt entsprechend.
Der Prüfungstermin ist - sofern die Ausbildung im Erweiterungsfach nicht am grundständigen Studienseminar des Studienreferendars bzw. der Studienreferendarin erfolgt - zwischen den beiden Seminarschulen abzusprechen.