3.3.12 Ablauf

Die Hauptfragen sind ebenso wie die Antworten (in Stichpunkten) sowie die Art der Beantwortung in die Niederschrift aufzunehmen; das Anheften eines weiteren Blattes (z. B. mit vorgefertigten Fragen) ist nicht zulässig (siehe ASR 3.2.4).

Die übliche Form ist das Prüfungsgespräch. Die Fragen oder Aufgaben werden  mündlich gestellt. Auf das Auslosen von Prüfungsfragen sollte verzichtet werden.

Der/Die Prüfungsteilnehmer/in muss Gelegenheit haben, seine/ihre Gedanken zusammenhängend darzustellen. Das schließt notwendige Einwände oder Hinweise durch den/die Prüfer/in nicht aus. Zwischen- und Zusatzfragen dienen der Abrundung und Präzisierung.

In der mündlichen Prüfung über die Didaktik eines Fachs bestreitet die für das Fach zuständige Seminarlehrkraft den Hauptteil der Prüfung. Der/Die zweite Prüfer/in muss jedoch ebenfalls Fragen stellen.



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