Ein Antrag auf Versetzung aus persönlichen Gründen oder Wiederverwendung nach einer Beurlaubung bzw. nach Elternzeit ohne Dienstleistung oder nach Ablauf einer Abordnung mit voller Unterrichtspflichtzeit ist ausschließlich über das Online-Portal zur Erfassung der Wiederverwendungs- und Versetzungsanträge auf der Internetseite des Staatsministeriums möglich. Das Online-Portal ist aktuell geschlossen.
Die genauen Termine und Bedingungen werden mit dem jährlich erscheinenden KMS zum Wiederverwendungs- und Versetzungsverfahren Anfang Februar 2026 bekannt gegeben.
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