Der Probeunterricht ist nicht bestanden. Ihr Kind ist jedoch für die Realschule nur „bedingt geeignet".
Nach §2 Abs. 4 der Realschulordnung (RSO) können die Erziehungsberechtigten die Aufnahme in die Realschule beantragen. (In diesem Fall gilt der Elternwille - Ein Übertritt ist dann möglich).
© Bayerisches Realschulnetz 2025