2.6 Erweiterungsfach2.6.9 Verwendung des Zeugnisses Dem/Der Prüfungsteilnehmer/in steht es frei, das Zeugnis nach ASR 2.6.8 oder das Zeugnis nach ASR 2.6.2 (als Zeugnis über die nachträgliche…
2.6 Erweiterungsfach2.6.10 Bekanntmachungen Die Bekanntmachungen, die zu jedem Prüfungstermin im Bayerischen Staatsanzeiger und im Beiblatt des Amtsblattes (KWMBl) veröffentlicht werden, sind zu…
2.6 Erweiterungsfach2.6.11 Ausbildungsinhalte Für die Inhalte und Formen der fachspezifischen Ausbildung im Erweiterungsfach gelten die §§ 16 mit 19 ZALR entsprechend.
2.6 Erweiterungsfach2.6.12 Unfallschutz Falls die Ausbildung im Erweiterungsfach an einer anderen Seminarschule stattfindet, wird für die erforderlichen Fahrten Unfallschutz gewährleistet.
2.6 Erweiterungsfach2.6.13 Durchführung der Zweiten Staatsprüfung Zulassung Studierende, die eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach bestanden haben, werden zur Zweiten Staatsprüfung…
3.4 Kolloquium Rechtsvorschriften: §§ 8, 12, 15 und 19 LPO II3.4.1 Termin und OrtDer Zeitraum, in dem das Kolloquium abzuhalten ist, wird im jeweiligen Terminplan festgelegt. Die Prüfungszeit…
3. Prüfungen / Noten3.0 Prüfungsleiter Örtliche/r Prüfungsleiter/in ist in der Regel der/die Leiter/in des jeweiligen Studienseminars (Seminarleitung). Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus § 6…
3.1.4 Dritte Prüfungslehrprobe3.1.4.4 Verfahren bei der Planung und Durchführung Der/die Studienreferendar/in erklärt der Seminarleitung schriftlich, in welchem Fach er/sie die dritte…
3.6.1 Inhalte des GutachtensBei der Erstellung des Gutachtens ist von den Anforderungen auszugehen, die sich aus den in der Bayerischen Verfassung verankerten Bildungszielen und den im BayEUG…
3.6.2 Beobachtungen der Einsatzschule3.6.2.1 Kriterien Die Einsatzschulen werden gebeten, die unter ASR 3.6.1 aufgeführten Kriterien bei der Mitteilung der Beobachtungen, die gemäß § 22 Abs. 2…
3.6.3 Notenbildung beim Gutachten nach § 22 LPO II3.6.3.1 NotendefinitionenDas Ergebnis der Beurteilung bezüglich der Merkmale „Unterrichtskompetenz“, „Erzieherische Kompetenz“ und „Handlungs- und…
3.6 Gutachten3.6.4 ErweiterungsfachBeobachtungen hinsichtlich der Tätigkeit in einem Erweiterungsfach gemäß LPO II (§ 28 - 36) können bei der Erstellung des Gutachtens über die „Erzieherische…
3.6.5 Sonstige Vorschriften3.6.5.1 Nichtbestehen der Zweiten Staatsprüfung Für Studienreferendare, die nach § 24 Abs. 1 LPO II die Zweite Staatsprüfung nicht bestehen, wird kein Gutachten durch…
3.8.1 Wiederholung zur Notenverbesserung Rechtsgrundlage: § 11 LPO II3.8.1.1 Antrag Im Antrag auf Zulassung zur Wiederholung hat der/die Bewerber/in anzugeben, ob die schriftliche Hausarbeit…
3.9.1 Gesamtnote3.9.1.1 Bildung der GesamtnoteZur Bildung der Gesamtnote der Zweiten Staatsprüfung wird auf § 23 LPO II hingewiesen. Ist aus den Bewertungen von mehreren Prüfungsleistungen (z.…
3.9.3 Unterrichtung der Studienreferendare Alle Mitteilungen erfolgen vorbehaltlich der Bestätigung durch das endgültige Prüfungszeugnis.3.9.3.1 Noten der Prüfungslehrproben und des psychologischen…