3.9.5.3 Personalausweis / Dienstzeitbescheinigung
Für die Übernahme als Studienrat/rätin (RS) ist eine amtlich beglaubigte Ablichtung der Lichtbildseite des Personalausweises oder des Reisepasses erforderlich.
Studienreferendare, die Wehrdienst bzw. Zivildienst geleistet haben, legen eine Dienstzeitbescheinigung bei.
Bewerber/innen mit dem Prüfungsfach Religionslehre haben rechtzeitig (spätestens sechs Monate vor Beendigung des Vorbereitungsdienstes) beim zuständigen (erz-)bischöflichen Ordinariat bzw. beim Landeskirchenamt der Evang.-Luth. Kirche in Bayern die Erteilung der Bevollmächtigung zur Erteilung des Religionsunterrichts zu beantragen. Eine Ablichtung der Urkunde ist dem Staatsministerium vorzulegen.