3.9.5.3 Personalausweis / Dienstzeitbescheinigung

Für die Übernahme als Studienrat/rätin (RS) ist eine amtlich beglaubigte Ablichtung der Lichtbildseite des Personalausweises oder des Reisepasses erforderlich.

Studienreferendare, die Wehrdienst bzw. Zivildienst geleistet haben, legen eine Dienstzeitbescheinigung bei.

Bewerber/innen mit dem Prüfungsfach Religionslehre haben rechtzeitig (spätestens sechs Monate vor Beendigung des Vorbereitungsdienstes) beim zuständigen (erz-)bischöflichen Ordinariat bzw. beim Landeskirchenamt der Evang.-Luth. Kirche in Bayern die Erteilung der Bevollmächtigung zur Erteilung des Religionsunterrichts zu beantragen. Eine Ablichtung der Urkunde ist dem Staatsministerium vorzulegen.



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