3.6.1.1 Unterrichtskompetenz

Die Unterrichtskompetenz des Referendars oder der Referendarin wird von Beginn der Ausbildung an von den Beurteilenden beobachtet. Die Anforderungen sind naturgemäß am Anfang der Ausbildung geringer und erhöhen sich in dem Maße, in dem diese voranschreitet. Grundlagen der Beobachtungen und der Bewertungen sind die Lehrversuche und der zusammenhängende bzw. eigenverantwortliche Unterricht, nicht aber die Prüfungslehrproben, die gemäß § 21 LPO II gesondert zu bewerten sind.

  • Didaktische und methodische Planung und Vorbereitung des Unterrichts
    > lehrplangemäße Planung des Unterrichts über einen längeren Zeitraum (im zusammenhängenden und eigenverantwortlichen Unterricht)
    > sorgfältige Vorbereitung der Einzelstunden
    > Fähigkeit, die wissenschaftlich-theoretischen Inhalte der jeweiligen Fächer in einer der Altersstufe und der Aufnahmefähigkeit der Schüler entsprechenden Weise in die Unterrichtspraxis umzusetzen
    > Berücksichtigung der besonderen Situation der Klasse
    > Fähigkeit, die Schüler zum Lernen zu motivieren
    > Setzen von Schwerpunkten
    > sach- und situationsgerechte Wahl der Unterrichtsverfahren
    > Ökonomie des Unterrichts (etwa: Zeiteinteilung, Verteilung der Übungen auf schulische und häusliche Arbeit)
    > Auswahl und Bereitstellung der Unterrichtsmittel
    > ggf. Planung und Vorbereitung der Unterrichtsexperimente
    > langfristige Sicherung der Unterrichtsergebnisse

  • Durchführung des Unterrichts
    > Grad des Erreichens der Unterrichtsziele
    > Zielstrebigkeit in der Durchführung des Unterrichts
    > Verwirklichung der Planung bei Flexibilität der Durchführung
    > Improvisationsgeschick
    > Übersichtlichkeit des Stundenverlaufs
    > Erklärungs-, Darstellungs- und Demonstrationstechnik
    > sachgerechter und zweckdienlicher Einsatz von Lernhilfen und Medien
    > Angemessenheit der verwendeten Sprache (etwa Treffsicherheit in der Wahl des Ausdrucks, Klarheit der Begriffe und der Gedankenentwicklung, Angemessenheit von Sprachtempo und Lautstärke, Artikulation, Intonation, Modulation und sprachliches Niveau)
    > Technik der Gesprächsführung (insbesondere Fragetechnik, Art des Eingehens auf Fragen und Beiträge der Schüler)
    > Fähigkeit, die Schüler zu aktivieren und möglichst alle zu beteiligen
    > Art der Berichtigung von Schülerfehlern
    > Führungsstil im Unterricht
    > Überblick über die Klasse
    > Sicherheit und Angemessenheit des Auftretens in der Klasse

  • Feststellung des Lernfortschritts, der Leistungserhebung und Leistungsbewertung
    > Feststellung des Lernfortschritts einzelner Schüler bzw. der Klasse
    > Art der Stellung und Überprüfung der Hausaufgaben
    > sachgemäße und fördernde Überprüfung der Arbeitshefte und -mappen der Schüler
    > Erstellung von Schulaufgaben, Kurzarbeiten und Stegreifaufgaben: Angemessenheit, Schwierigkeitsgrad, Umfang und Lehrplanbezug, Eindeutigkeit und Klarheit der Aufgabenstellung
    > Durchführung von Leistungserhebungen
    > Korrekturarbeit: Sicherheit und Zuverlässigkeit, äußere Form, Einhaltung von Terminen
    > Bewertung mündlicher und schriftlicher Schülerleistungen: Angemessenheit, Bildung der Gesamtnote, Transparenz der Notengebung
    > Konsequenzen aus der Leistungserhebung für den eigenen Unterricht

  • Reflexion der Planung und Durchführung sowie der Ergebnisse des eigenen Unterrichts

  • Gestaltung der Beratung
    Bei den Fächerverbindungen mit Psychologie umfasst das Merkmal „Unterrichtliche Kompetenz" außerdem die „Gestaltung der Beratung".



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