2.5.4.6 Prüfungsleistungen, Bestehen und Prüfungskommission PLP
Am Ende des zweiten Halbjahres findet eine Klausur statt; die Themen dafür werden zentral gestellt. Die Klausur ist bestanden, wenn die Prüfungsleistung mit mindestens „ausreichend“ bewertet wird.
Gegen Ende des dritten Halbjahres oder zu Beginn des vierten Halbjahres ist eine Prüfungslehrprobe zu absolvieren. Zu dieser Prüfungslehrprobe wird nur zugelassen, wer die Klausur erfolgreich absolviert hat. Die Prüfungslehrprobe ist bestanden, wenn die Prüfungsleistung mit mindestens „ausreichend“ bewertet wird.
Mitglieder der Prüfungskommission sind:
- die Seminarlehrkraft für die Zusatzausbildung im Fach Sozialwesen,
- der/die Leiter/in der Einsatzschule oder ggf. die Leitung der ausbildenden Realschule und
- die Betreuungslehrkraft (in beratender Funktion).
Jede Teilprüfung der Zusatzausbildung Sozialwesen kann einmal wiederholt werden. Termine und Fristen werden hierbei jeweils gesondert geregelt.