3.9.6.3 Aushändigungszeitpunkt
Die vorläufigen Bescheinigungen sind an dem Tag, an dem der Vorbereitungsdienst endet (vgl. Terminpläne), durch die Seminarleitung auszuhändigen oder, wenn dies nicht möglich ist, zum selben Zeitpunkt gegen Nachweis zuzustellen.
Bei Zustellung durch die Post ist die Bescheinigung zwei Tage vor Beendigung des Vorbereitungsdienstes abzusenden.
Es besteht Einverständnis damit, dass in Fällen, in denen die Seminarschule vom sicheren Dienstantritt eines/r ehemaligen Studienreferendars/in an einer staatlichen Realschule in Bayern ausgehen kann, eine Aushändigung der vorläufigen Bescheinigung durch die Leitung dieser Schule vorgesehen wird. Die Seminarschule vergewissert sich umgehend, ob die Aushändigung erfolgte.
Konnte eine vorläufige Bescheinigung wider Erwarten nicht ausgehändigt werden, so ist diese unverzüglich mit Einschreiben zu versenden.
Dem zuständigen Landesamt für Finanzen ist spätestens vier Wochen nach Dienstbeendigung der Studienreferendare/innen eine Liste zu übersenden, aus der der Aushändigungszeitpunkt der vorläufigen Bescheinigung hervorgeht.