3.6 Gutachten
3.6.4 Erweiterungsfach
Beobachtungen hinsichtlich der Tätigkeit in einem Erweiterungsfach gemäß LPO II (§ 28 - 36) können bei der Erstellung des Gutachtens über die „Erzieherische Kompetenz“ sowie „Handlungs- und Sachkompetenz“ angemessen berücksichtigt werden.