3.4.5 Bewertung

Die Bewertung der gesamten Leistung des/der Prüfungsteilnehmers/in erfolgt durch die beiden Prüfer. Bei abweichender Bewertung sollen die beiden Prüfer eine Einigung über die Benotung versuchen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so erhält der/die Prüfungsteilnehmer/in im Kolloquium die Note nach § 8 LPO II i. V. m. § 9 LPO I a. F. (§ 12 LPO I n. F.), die sich aus den zwei Bewertungen ergibt.

Die Note des Kolloquiums wird dem/der Prüfungsteilnehmer/in im Anschluss an das Kolloquium bekannt gegeben.



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