3.4.4 Prüfer

Das Kolloquium wird von den beiden Seminarlehrkräften für Pädagogik und Psychologie der Seminarschule abgenommen. Im Verhinderungsfall können eine andere Seminarlehrkraft des Fachgebiets oder der/die entsprechende Zentrale Fachleiter/in als Prüfer/in fungieren.



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