3.2.2 Thema und Termin

Thema und Termin des schulpsychologischen Fachgesprächs werden dem/der Prüfungsteilnehmer/in zusammen mit den notwendigen Unterlagen zwei bis drei Wochen vorher schriftlich bekannt gegeben (vgl. § 21 Abs. 2 Satz 4 LPO II i. V. m. § 15 Abs. 3 LPO II). An die Stelle der schriftlichen Ausarbeitung der Prüfungslehrprobe tritt beim Kolloquium eine Ausarbeitung gemäß § 21 Abs. 2 Satz 7 LPO II. Den Mitgliedern der Prüfungskommission ist zwei Tage vor dem schulpsychologischen Fachgespräch je ein Exemplar der Ausarbeitung zuzuleiten. Ein weiteres Exemplar ist zusammen mit der Niederschrift zu den Prüfungsunterlagen zu nehmen.



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