3.1.1.12 Unterrichtstätigkeit am Tag der PLP
Vor der Prüfungslehrprobe sollte der/die Studienreferendar/in vom Unterricht freigestellt werden, danach kann vorgesehener Unterricht erteilt werden.
Vor der Prüfungslehrprobe sollte der/die Studienreferendar/in vom Unterricht freigestellt werden, danach kann vorgesehener Unterricht erteilt werden.
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