2.5.4.4 Inhalte der Zusatzausbildung und Ablauf

Das Fach „Sozialwesen“ beschäftigt sich in den Jahrgangsstufen 7 mit 10 im Rahmen der Wahlpflichtfächergruppe IIIb als Profilfach mit der Thematik „Der Mensch als Gemeinschaftswesen“. Es bereitet Schülerinnen und Schüler auf die Erfordernisse im Zusammenleben mit anderen in allen Lebensbereichen vor - sowohl in der Durchsetzungsfähigkeit eigener Interessen als auch im Erkennen und Berücksichtigen der Bedürfnisse von Mitmenschen unter Anwendung erlernter Sozialkompetenzen. Dazu gehören auch Einsichten in bestimmte Verhaltensmuster sowie ein Angebot an Lösungsstrategien für soziale Konflikte. Eine besondere Rolle spielt dabei die Begegnung mit sozialen Einrichtungen und unmittelbar Betroffenen, die oft zur Überwindung von Distanz und Vorurteilen führen wird.

Die Zusatzausbildung im Fach Sozialwesen umfasst

  • die Vermittlung von Fachwissen aus der Soziologie, der Sozialpädagogik und der Sozialpsychologie,

  • eine Einführung in die Grundlagen des Rechts (Arbeits- und Sozialrecht, Ehe- und Familienrecht, Strafrecht),

  • eine Auseinandersetzung mit aktuellen und zentralen sozialen Themen,

  • den Praxisbezug durch den Besuch verschiedener sozialer Einrichtungen,

  • die Einbeziehung von außerschulischen Fachkräften in die Ausbildung plus

  • die Erweiterung sozialer Kompetenzen durch praktische Übungen.


Folgende - am Lehrplan orientierte - Schwerpunkte sind dabei zu berücksichtigen:

  • Ehe, Familie und andere Formen des Zusammenlebens,

  • Jugendliche und ihr schulisches und außerschulisches Umfeld,

  • alte Menschen in unserer Gesellschaft,

  • behinderte Menschen,

  • ausländische Mitbürger,

  • Randgruppen der Gesellschaft,

  • soziale Einrichtungen und Organisationen,

  • soziale Aspekte der Arbeitswelt,

  • Grundzüge der Sozialpolitik,

  • Berufsbilder aus dem sozialen Bereich sowie

  • Organisation von Praktika und Praxisbegegnungen.


Die Struktur der Zusatzausbildung stellt sich folgendermaßen dar:

a) Zu Beginn des ersten Halbjahres des Vorbereitungsdienstes findet an der Seminar­schule für die Zusatzausbildung ein zwei- bis dreitägiges Kompaktseminar zur Einführung statt.

b) Bis zum Ende des zweiten Halbjahres wird sodann alle vier bis sechs Wochen eine dreistündige Nachmittagsveranstaltung durchgeführt. Die Festlegung der entsprechenden Termine sollte bereits zu Beginn des Vorbereitungsdienstes erfolgen. Die Teilnehmer/innen erhalten bei den Veranstaltungen jeweils ein Lernpaket mit Arbeitsaufträgen, die bis zur nächsten Veranstaltung zu bearbeiten sind. Für die Studienreferendare, die in der Klausur (vgl. ASR 2.5.5.6) erfolgreich waren, findet im

c) dritten Halbjahr (Studienreferendare befinden sich an der Einsatzschule) alle vier bis sechs Wochen eine ganztägige Veranstaltung an der Seminarschule der Zusatzausbildung statt (, welche möglichst im Anschluss an einen regulären Seminartag terminiert werden sollte). Die betreffenden Studienreferendare sollen in diesem Zeitraum an ihrer Einsatzschule im Fach Sozialwesen hospitieren und Unterrichtsversuche halten, sofern die Möglichkeit hierzu besteht. Ein Anspruch auf Zuweisung zu einer bestimmten Einsatzschule mit dem Fach Sozialwesen ist aus der Teilnahme an der Zusatzausbil­dung aber nicht abzuleiten.



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