1.5.4.4 Beobachtungen der Einsatzschule

Bis zum 20. Dezember findet eine telefonische Besprechung der Betreuungslehrkräfte mit den jeweiligen Seminarlehrkräften statt. Die Kontaktaufnahme erfolgt durch die Betreuungslehrkräfte. Deshalb soll die Seminarschule den Einsatzschulen vorab mitteilen, zu welchen Zeiten die Seminarlehrkräfte zu erreichen sind.

Die Beobachtungen der Einsatzschule gemäß § 22 Abs. 2 LPO II und ASR 3.6.2 sind mit dem einschlägigen Formblatt bis spätestens 20. April der Seminarschule zuzuleiten.



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