1.5.3.3 Nachweis über Unterrichtsbesuche

Die Betreuungslehrkräfte sollen die Studienreferendare mindestens dreimal im Halbjahr in dem Prüfungsfach, das sie betreuen, unangemeldet im Unterricht besuchen. Bis zum 1. Dezember sind je Studienreferendar und Prüfungsfach zwei Unterrichtsbesuche durchzuführen. Im 2. Halbjahr müssen vor Abgabe der Beobachtungen der Einsatzschule an die Seminarschule zwei Unterrichtsbesuche erfolgt sein.

Betreuungslehrkräften, die nicht der Einsatzschule angehören, ist für Unterrichtsbesuche und Stundenbesprechungen hinreichend Gelegenheit zu geben. Über die Unterrichtsbesuche an der Einsatzschule ist ein Nachweis zu führen, der am Ende eines Halbjahrs der Seminarschule zu übermitteln ist.



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