1.5.1.3 Erkrankungen / Befreiungen

Für die Studienreferendare sind Aufzeichnungen über Erkrankungen zu führen (Art - soweit bekannt-, Dauer von - bis; vgl. hierzu die Ziffern ASR 1.1.1.3, ASR 1.1.3 und ASR 3.9.5.2). Die Erkrankungen sind jeweils am Ende eines Schulhalbjahres fortlaufend der Seminarschule mitzuteilen. Gleiches gilt für sonstige Abwesenheiten aus nichtdienstlichen Gründen.

Erkrankungen über 10 Arbeitstage hinaus sind sofort der Seminarschule mitzuteilen.



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