1.5.1.2 Dienstantritt

Der Tag des Dienstantritts sowie die Erteilung eines Unterrichtsauftrags sind von der Leitung der Einsatzschule unverzüglich dem für die Seminarschule zuständigen Landesamt für Finanzen mitzuteilen (Anschriften vgl. ASR 5.5). Die Seminarschule - nicht jedoch das Staatsministerium - erhält einen Abdruck dieses Schreibens.



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