1.4 Prüfer

1.4.2 Prüfererlaubnis für Schulleitung der Einsatzschule

Für die dritte Prüfungslehrprobe ist die Leitung der Einsatzschule als Prüfer/in grundsätzlich bestellt. 

Die Seminarausbildung findet grundsätzlich an staatlichen Realschulen statt. In Ausnahmefällen gilt für private Realschulen: 

Die Schulleitung stellt einmalig einen Antrag auf Bestellung zum Prüfer bzw. zur Prüferin. Voraussetzung für die Bestellung ist, dass die Lehrbefähigung für das Lehramt an Realschulen vorliegt. Ist dies bei der Leitung der betreffenden Schule nicht der Fall, so ist der/die Stellvertreter/in oder eine andere Lehrperson der Schule, die diese Bedingung erfüllt, mit den entsprechenden Aufgaben zu betrauen (vgl. ASR 3.1.1.10). 



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