1.2.3.3 Dienstbesprechung der Seminarlehrer/innen an der Seminarschule
Bei den lt. § 9 Abs. 7 ZALR vorgesehenen Dienstbesprechungen sind vor Beginn eines Studienseminars vor allem die Ausbildung und die fächerübergreifende Zusammenarbeit abzustimmen. Im Laufe des Studienseminars ist der Leistungsstand der Studienreferendare festzustellen und es sind Kriterien für die Anforderungen an die einzelnen Prüfungsleistungen zu besprechen. Das Gutachten über die Studienreferendare ist in einer Seminarlehrerkonferenz zu besprechen (siehe ASR 3.6.3.4). Die Verwendung der dem Studienseminar zur Verfügung gestellten Sondermittel wird in Absprache mit den Seminarlehrkräften geregelt. Der Zusammenarbeit mit den Einsatzschulen ist besonderes Augenmerk zu widmen.