1.1.5.2 Verbleib der Prüfungsunterlagen

Zurzeit gilt folgende Regelung (für jeden Studienreferendar):

Verbleib Prüfungsunterlagen
Prüfungsunterlagen KM IV.5 Seminar
Niederschriften aller Prüfungslehrproben (3)* --- Originale
Entwürfe der Prüfungslehrproben (3)* --- Originale
Niederschriften aller mündl. Prüfungen (3) --- Originale
Niederschrift zur Hausarbeit (1) --- Original
Hausarbeit (1) --- Original
Niederschrift zum Kolloquium (1) --- Original
Beobachtung der Einsatzschule (1) Original Kopie
Gutachten der Seminarschule (1) Original Kopie
Notenerfassungsbeleg (1) Original Kopie
Erweiterungsfach:
Niederschrift der Prüfungslehrprobe (1) --- Original
Entwürfe der Prüfungslehrprobe (1)* --- Original
Niederschrift der mündl. Prüfung (1) --- Original
Unterlagen Zusatzausbildung
Prüfungsunterlagen KM IV.5 Seminar Stud.Ref.
SCHULTHEATER und UNTERRICHTSSPIEL Kopie Kopie Original
INFORMATIONSTECHNOLOGIE
Bescheinigung Lehrerlaubnis Kopie Kopie Original
Bescheinigung Grund- und Aufbaukurs Kopie Kopie Original
Niederschrift Prüfungslehrprobe --- Original ---
Entwurf der Prüfungslehrprobe --- Original ---
SOZIALWESEN
Niederschrift zur Klausur --- Original ---
Klausur --- Original ---
Niederschrift Prüfungslehrprobe --- Original ---
Entwurf zur Prüfungslehrprobe --- Original ---
Bescheinigung der Lehrerlaubnis Kopie Kopie Original
Die Prüfungsarbeiten und Niederschriften der Prüfungslehrprobe sind zur Aufbewahrung an die Seminarschule der grundständigen Fächerverbindung zu übersenden.
ERSTE HILFE - Bescheinigung --- Kopie Original
SPRECHERZIEHUNG - Bescheinigung --- Kopie Original
SPRECHFERTIGKEIT - Bescheinigung --- Kopie Original

Die Originale/Kopien der Prüfungsunterlagen werden an der Seminarschule drei Jahre aufbewahrt. Im Falle von verwaltungsinternen Kontrollverfahren werden sie im Einzelfall durch das Staatsministerium angefordert.

Die Durchschriften der vorläufigen Bescheinigungen über das Bestehen der Zweiten Staatsprüfung (vgl. ASR 3.9.6) und die Aushändigungs- bzw. Zustellnachweise für diese Bescheinigungen sind zeitlich unbegrenzt aufzubewahren.
* evtl. schulpsychologisches Fachgespräch



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