1.1.4.4 Note 5 oder 6 in der 1. oder 2. Prüfungslehrprobe
Wurde die erste oder zweite Prüfungslehrprobe mit Note 5 oder 6 bewertet, unterrichtet die Seminarleitung die Leitung der Einsatzschule über den jeweiligen Leistungsstand.
Wurde die erste oder zweite Prüfungslehrprobe mit Note 5 oder 6 bewertet, unterrichtet die Seminarleitung die Leitung der Einsatzschule über den jeweiligen Leistungsstand.
© Bayerisches Realschulnetz 2025