1.1.4 Zuweisung zur Einsatzschule

1.1.4.1 Vorgehensweise

Die für jede/n Studienreferendar/in des betreffenden Studienseminars vorgesehene Einsatzschule wird der Seminarschule sowie den zuständigen ZFL durch das Staatsministerium mit einer Sammelmitteilung bekannt gegeben. Nachträgliche Änderungen sind ausdrücklich vorbehalten.

1.1.4.2 Vergabe der Unterrichtsaufträge

a) Das Staatsministerium teilt die Studienreferendare vor Beginn des zweiten Ausbildungsabschnitts entsprechend des gemeldeten Bedarfs ein und verständigt hiervon die Seminarschulen und die zuständige Dienststelle des Landesamtes für Finanzen. Der Einsatz ist zunächst grundsätzlich für die gesamte Dauer des zweiten Ausbildungsabschnitts vorgesehen.

Benachrichtigungsverfahren bei der Zuweisung zu Einsatzschulen

Die Studienreferendare können ihre jeweilige Einsatzschule über das BRN (www.realschule.bayern.de) abrufen:

  • Im Menüpunkt „Seminar/Studium“ den Unterpunkt „Referendariat“ wählen, dann den Link „Zuweisung zur Einsatzschule“.

  • In die Eingabemaske die jeweilige PZK als Ziffernfolge ohne Leerzeichen und Punkte eingeben.

  • Nach Betätigung des „Abschicken“-Buttons erscheint der Einsatzort, sofern dieser bereits festgelegt ist (i. d. R. frühestens Mitte August). 

  • Die Seminarleitungen weisen die Studienreferendare in einer der ersten Seminarveranstaltungen auf diese Regelungen hin. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die Studienreferendare stets ihren Account im BRN aktualisieren sollen, falls dies erforderlich ist (z. B. geänderte E-Mailadresse).

 

b) Die Seminarschule stellt die Unterrichtsaufträge für die jeweilige Einsatzschule und den/die Studienreferendar/in aus.

1.1.4.3 Dienstbefreiung

Studienreferendaren kann gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 3a UrlV in Verbindung mit Nr. 7.4 der FMBek vom 28. Dezember 1984 (in der jeweils geltenden Fassung) bei Wechsel des Wohnorts im Rahmen der Tätigkeit an der Einsatzschule Dienstbefreiung für einen Arbeitstag gewährt werden.

1.1.4.4 Note 5 oder 6 in der 1. oder 2. Prüfungslehrprobe

Wurde die erste oder zweite Prüfungslehrprobe mit Note 5 oder 6 bewertet, unterrichtet die Seminarleitung die Leitung der Einsatzschule über den jeweiligen Leistungsstand.



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