Ausbildungsplan für das Lehramt an Realschulen

3.18 Schulpsychologie (offiziell: Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt)

Fachwissenschaftliche Kompetenzen

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare

  • verfügen über ein breites Fachwissen in ihren Fächern;
  • wissen um die Möglichkeiten und sind bereit, beständig ihr Fachwissen zu vertiefen und zu erweitern, um sich kontinuierlich in aktuelle Aufgabenbereiche einarbeiten zu können;
  • setzen sich fundiert mit wichtigen rechtlichen Grundlagen ihrer Fächer auseinander;
  • beherrschen die notwendige Fachsprache und arbeiten gemäß fachspezifischer Qualitätsstandards;
  • wenden unterschiedliche Beratungskonzepte (insbesondere den ressourcen- und lösungsorientierten Ansatz) an und gestalten Beratungsprozesse zielorientiert, gemeinsam mit den Klienten;
  • wählen diagnostische Verfahren sachgemäß aus, wenden diese korrekt an und interpretieren die Ergebnisse im Gesamtzusammenhang. Dabei nehmen sie auch Widersprüche wahr und greifen diese auf;
  • sammeln fundierte Erfahrungen mit einzelnen, auch komplexeren diagnostischen Instrumenten
  • erwerben und vertiefen grundlegende Gesprächsführungs-, Konfliktlöse- und Beratungsmethoden, u. a. durch die Teilnahme an einem schulartübergreifenden Wochenkurs;
  • kennen Ursachenfaktoren sowie Möglichkeiten zu Diagnostik, Intervention und Prävention bei psychischen Störungen und Verhaltensauffälligkeiten, so dass sie die Schule z. B. bei Inklusionsfällen unterstützen können;
  • setzen sich mit der Schule als System und ihrer eigenen Aufgabe in diesem System auseinander, insbesondere mit den Chancen und Schwierigkeiten durch die Doppelqualifikation als Schulpsychologe/Schulpsychologin und Lehrkraft;
  • kennen und nutzen die Möglichkeiten, kontinuierlich die Qualität der schulpsychologischen Arbeit zu überprüfen und zu optimieren (z. B. durch Supervision, unabhängig von der Seminarlehrkraft) und arbeiten dabei mit Lehrkräften, inner- und außerschulischen Beratungsfachkräften, unterschiedlichen Experten und Institutionen zusammen, auch schulartübergreifend.

Schulpsychologische Handlungs- und Methodenkompetenzen

Grundlegende schulpsychologische Handlungs- und Methodenkompetenzen

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare

  • planen und organisieren ihre Arbeit langfristig, wobei sie auf Veränderungen adäquat reagieren können;
  • beachten im Hinblick auf Zeit, Material und Effizienz auch ökonomische Aspekte;
  • beherrschen Methoden zur Dokumentation ihrer Arbeit sowie für die Öffentlichkeitsarbeit;
  • klären und koordinieren die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Personen innerhalb und außerhalb der Schule;
  • wählen Methoden und Maßnahmen zur Prävention/Förderung/Intervention sachgemäß aus und adaptieren diese situations- und adressatengemäß:

    • Lern- und Leistungsbereich: Förderung von Lernstrategien, von Motivation und Konzentration
    • Emotionaler Bereich: Umgang mit Angst
    • Förderung der Sozialkompetenz (soziale Unsicherheit, aggressives Verhalten, Mobbing, Konfliktlösung …)
    • Unterstützung beim Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten, psychischen Störungen und Behinderungen in der Schule (z. B. Fragen der Inklusion, Nachteilsausgleich/Notenschutz usw.)
    • Bewältigung von akuten Krisen (u. a. für die Mitwirkung im Krisenteam der Schule).

Bei der psychologischen Einzelfallarbeit

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare

  • wirken bei Eignungs- und Schullaufbahnfragen mit, auch in Kooperation mit Beratungslehrkräften, und unterstützen die Ratsuchenden bei ihrer Entscheidung;
  • wirken auf Wunsch der Schule oder der Erziehungsberechtigten bzw. des (volljährigen) Schülers/der Schülerin im Disziplinarausschuss mit, ggf. durch eine Stellungnahme;
  • klären mit den Klienten Auftrag, Zuständigkeit, Ziele und Erwartungen;
  • formulieren fallbezogene Hypothesen und überprüfen diese;
  • werten schulische und medizinische Unterlagen sowie erhobene Daten adäquat aus, gewichten diagnostische Erkenntnisse und leiten daraus geeignete Interventionsmaßnahmen ab;
  • gestalten die Beratung als Prozess, gemeinsam mit den Klienten;
  • setzen Methoden zur Strukturierung und Visualisierung in Beratungsgesprächen sinnvoll ein;
  • führen Beratungsunterlagen übersichtlich und nachvollziehbar;
  • erstellen schulpsychologische Stellungnahmen und haben dabei alle Betroffenen im Blick.

Soziale und personale schulpsychologische Kompetenzen

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare

  • können zu ganz unterschiedlichen Adressaten Beziehungen aufbauen;
  • nehmen den eigenen Umgang mit Nähe und Distanz wahr, reflektieren und gestalten diesen;
  • entwickeln ihre Fähigkeiten zur Wahrnehmung von Personen und Situationen, zu Empathie und Perspektivenwechsel;
  • beziehen stets das Umfeld von Adressaten ein;
  • fördern die Selbstverantwortung der Adressaten;
  • wahren die eigene Neutralität und Unabhängigkeit bei Konflikten;
  • entwickeln die Fähigkeit und Bereitschaft zu kontinuierlicher Selbstreflexion und Selbstkritik;
  • erweitern kontinuierlich ihre Gesprächsführungskompetenzen: fördern Gesprächsbereitschaft und Selbstreflexion, fokussieren und strukturieren Gespräche, wechseln auf die Metaebene, gehen mit schwierigen Gesprächssituationen angemessen um;
  • achten auf eine adressatenbezogene Sprache;
  • nehmen bei der Arbeit mit Gruppen gruppendynamische Prozesse wahr und gestalten diese, ohne dabei gleichzeitig den Einzelnen aus dem Blick zu verlieren;
  • nutzen und gestalten die Kooperation mit anderen innerhalb und außerhalb der Schule, insbes. mit dem schulischen Beratungssystem, dem Mobilen Sonderpädagogischen Dienst, Jugendsozialarbeitern, Jugendamt, Beratungsstellen, Kinder- und Jugendpsychiatern, Therapeuten und Krisendiensten;
  • nutzen persönliche Stärken und Ressourcen und nehmen persönliche „Fallstricke“ in der schulpsychologischen Arbeit sensibel wahr (z. B. Helferproblematik);
  • erarbeiten sich Wege der Selbstmodifikation (z. B. Fallbesprechungsgruppen, Supervision).



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