Ausbildungsvertrag

Am Ende der Bewerbungsphase steht im besten Fall eine Zusage durch das Unternehmen. Die Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages bildet den Abschluss. Aber was sollte man dabei beachten?


Die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer bieten auf ihren Internetseiten ebenfalls nützliche Inhalte zur Ausbildung. 

Termine und Fristen beachten

Die duale Ausbildung beginnt meist zum 01. August oder zum 01. September. Die Bewerbungsphase beginnt je nach der Unternehmensgröße und der Attraktivität des Ausbildungsberufes bereits eineinhalb bis ein Jahr vor Ausbildungsbeginn. Die Bewerbungen werden von den Mitarbeitern in der Personalabteilung gesichtet und nach bestimmten Kriterien sortiert. Die Bewerbungsfrist bei mittleren und kleineren Betriebe beginnt meist im November und kann sich bis zum Start der Ausbildung hinziehen. Bewerber sollten sich an die Bewerbungsfristen halten und sich weder zu früh noch zu spät bewerben.

Im Gegensatz zu Unternehmen findet man bei den berufsbildenden Schulen feste Anmeldetermine, um sich einzuschreiben. Diese müssen unbedingt eingehalten werden. Genauere Informationen bieten die Internetseiten der Schulen. Auch für die schulische Ausbildung sind oft Bewerbungsunterlagen notwendig. 

Der Freistaat Bayern informiert auf seiner Seite des Landespersonalausschusses über Anmeldemodalitäten für die Ausbildung im öffentlichen Dienst. Für Realschüler ist die Qualifikationsebene II entscheidend.

Für den Beruf des Schreiner ist in Bayern nach wie vor ein Berufsgrundschuljahr vor Ausbildungsbeginn erforderlich. Allgemeine Informationen zur Berufsschule bietet auch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus.

Weitere Informationen finden Sie auch hier:

Rechtliche Bestimmungen

Zu Beginn der Ausbildung steht der Ausbildungsvertrag zwischen Ausbildungsbetrieb und Azubi. Darin verpflichten sich beide Parteien besondere Rechte und Pflichten grundsätzlich zu erfüllen.

Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag, an Anweisungen von Ausbilder gebunden. Für den Ausbildungsvertrag gelten grundsätzlich die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze. Die Besonderheiten sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Besondere Rechte und Pflichten für Minderjährige ergeben sich auch aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).

Tipps für den Berufseinstieg

Welche Versicherungen sind empfehlenswert?

Welche Versicherungen braucht man als Azubi? Als Auszubildender ist alles neu: Der „Ernst des Lebens“ beginnt und viele Dinge und Zusammenhänge hört man vielleicht das erste Mal. Was Versicherungen angeht, gilt die Besonderheit, dass man die ersten eigenen Versicherungen braucht und bei anderen noch über die Eltern versichert sein kann. Hilfestellung geben folgende Adressen:

 

Gefahr der Überschuldung

Mit dem Eintritt in die berufliche Ausbildung kann sich die Situation verschärfen, weil viele Auszubildende jetzt ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten müssen und vielleicht nie richtig gelernt haben, mit Geld umzugehen. Am häufigsten verschulden sich die Auszubildenden zunächst im privaten Bereich, also bei Eltern, Partnern und Freunden - hier fallen keine Zinsen an, und es drohen keine Mahnungen, Zwangsvollstreckungen oder eine Wohnungsräumung. Trotzdem können gerade Schulden im privaten Bereich wichtige Beziehungen belasten - darüber hinaus verschulden sich die Auszubildenden häufig bei ihrer Bank, die ihnen aufgrund des regelmäßigen Gehaltes einen Dispokredit einräumt. Die verschuldeten Azubis leiden unter der Situation - in manchen Fällen führt die Verschuldung sogar zum Ausbildungsabbruch.

Hilfestellung geben folgende Adressen:

 

Persönliche und Inhaltliche Unterstützung

Falls Schwierigkeiten beim Berufseinstieg absehbar sind oder eine Unterstützung erforderlich ist, besteht die Möglichkeit, mit Hilfe der `ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH)` oder `Assistierten Ausbildung (AsA)` den Einstieg zu erleichtern. Diese kostenlosen Hilfen können sich über die gesamte Ausbildungsdauer erstrecken. Entsprechend der Bedarfslage werden Stütz- und Förderunterricht sowie sozialpädagogische Begleitung bei Schwierigkeiten im psychosozialen Bereich angeboten. Ansprechpartner ist die für die Schule zuständige Beratungsfachkraft bzw. die Agentur für Arbeit am Wohnort der/s Schülerin/Schülers. Weitere Infos finden Sie unter:

https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/ausbildung-vorbereiten-unterstuetzen

 

Möglichkeit der Teilzeitausbildung:

https://www.ihk-muenchen.de/de/Aus-und-Weiterbildung/Ausbildung/Ausbildungsberatung/Allgemeine-Informationen/Teilzeitausbildung/



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