Mit Inkrafttreten der neuen Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (Bayerische Schulordnung – BaySchO) am 01.08.2016 hat sich die rechtliche Grundlage zum Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen beim Lesen und Rechtschreiben geändert.
Alle bisher als Legasthenie und Lese-Rechtschreibschwäche benannten Erscheinungen werden jetzt Lese-Rechtschreib-Störung genannt.
In der BaySchO sind alle Regelungen zum Thema Lese-Rechtschreib-Störung unter der Überschrift "Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz" (BaySchO § 31 - 36) formuliert.
Eltern stellen einen Antrag an die Schule ihres Kindes, wenn Sie wegen vorliegender Lese- bzw. Rechtschreibprobleme individuelle Unterstützungsmaßnahmen, einen Nachteilsausgleich und ggf. Notenschutz wünschen.
Es empfiehlt sich im Rahmen des Antragsverfahrens, frühzeitig einen Termin mit der zuständigen/dem zuständigen Schulpsychologin/Schulpsychologen zu vereinbaren, da eine Stellungnahme dieser Voraussetzung für die Gewährung von Maßnahmen ist.
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