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"Blended-Learning" zur Antisemitismusprävention

Teil 1: Digitale Vorträge der Sicherheitsbehörden am 07.03.2023 (16:00 – max. 20:00 Uhr)

- Landesamt für Verfassungsschutz: Antisemitismus im Islamismus (16:00-17:00 Uhr): Obwohl Antisemitismus im Islamismus ein sehr modernes Phänomen ist, hat er sich zu einem Kernelement aller islamistischen Ideologien entwickelt. Im Rahmen dieses Vortrages wird auf die historischen sowie ideologischen Wurzeln des islamistischen Antisemitismus, dessen Genese, wichtige ideologische Wegbereiter und Organisationen eingegangen. Dabei werden auch Unterschiede zwischen dem Islam als Religion und dem Islamismus als Ideologie aufgezeigt. Zudem werden Entwicklungen des islamistischen Antisemitismus in Deutschland und Bayern in den Fokus genommen. 

- Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus: Lagebild Bayern – Antisemitismus im linken und rechten Spektrum (17:15-18:15 Uhr)

Antisemitismus ist ein übergreifendes Identifikationsmerkmal im Rechtsextremismus. Kaum ein anderes Element rechtsextremistischer Ideologie zeigt sich so konstant wie der Antisemitismus.

Auch im linksextremistischen Spektrum bedient man sich teilweise antisemitischer Argumentationsmuster. Hier spielen beispielsweise die Schlagworte „Antizionismus“ sowie „Antikapitalismus“ - und die damit einhergehenden judenfeindlichen Einstellungen - eine Rolle.

Der Vortrag informiert aus der bayerischen Perspektive der Sicherheitsbehörden über die Grundlagen und Erscheinungsformen des Antisemitismus in Bayern. Dabei wird auf aktuelle Entwicklungen Bezug genommen und analysiert, wie man diesen begegnen kann.

- Antisemitismusbeauftragter der Bayerischen Justiz: Hate Speech und antisemitische Het-ze im Netz (18:30-19:30 Uhr)

o Definition von „Hate Speech“?

o Vorstellung des Maßnahmenpakets der bayerischen Justiz im Kampf gegen Hate Speech

o Was ist „nur“ antisemitisch – wann beginnt die Strafbarkeit? Ein Überblick

o Strafbare antisemitische Inhalte - Fallbeispiele

o Vorgehen bei Wahrnehmung einer Straftat (aus der Sicht der Strafverfolgung)

o Welche strafrechtlichen Folgen sind für den Jugendlichen bzw. den Schüler möglich?

Teil 2: Präsenzworkshop der Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz in der Evangelischen Stadtakademie, Herzog-Wilhelm-Straße 24, 80331 München (08.03.2023 von 09:30 bis 14:00 Uhr)

Die 25 Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz, die über die neun Staatlichen Schulbe-ratungsstellen (auch vertraulich) kontaktiert werden können, stehen der ganzen Schulfamilie als kompetente Ansprechpartner für verhaltensorientierte Extremismusprävention sowie anlassbezogene Intervention zur Verfügung. Im Fokus ihrer Arbeit steht das deviante Verhalten des bzw. der Jugendlichen, das immer einer adäquaten pädagogischen Aufarbeitung bedarf. Da diese speziell ausgebildeten Schulpsychologen und Beratungslehrkräfte in regionale Netzwerke eingebunden sind, können sie bei Bedarf auf die Unterstützung weiterer staatlicher sowie nichtstaatlicher Akteure der Präventionsarbeit zählen. Im Zuge des Workshops geben die Regionalbeauftragten Einblicke in die schulische Präventionsarbeit. Sie zeigen anhand von Fallbeispielen auf, welche Handlungsstrategien im Umgang mit antisemitischen Vorfällen wirklich hilfreich sind.

Die Anmeldung für das Blended-Learning Format ist bis zum 19.02.2023 über FIBS möglich:

https://alp.dillingen.de/lehrgangs-suche/?event_id=332606https://alp.dillingen.de/lehrgangs-suche/?event_id=332593.

 

 





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