Ausgabe 2: Schritt für Schritt zur digitalen 1:1-Ausstattung: Digitales Unterrichten im Wandel der Zeit, Praxiserfahrungen und Vorüberlegungen
FAQs zur digitalen Schule
1. Dänemark und Schweden fahren die Digitalisierung zurück. Warum bauen wir die Digitalisierung in bayerischen Schulen aus? ▼
Länder wie Dänemark und Schweden rudern zurück, wenn es um digitale Medien geht. Das ist (teilweise) richtig. Liest man die Artikel hinter den plakativen Überschriften, stellt man fest, dass auch dort nicht der Weg zurück zum analogen Unterricht oder die Digitalisierung ausschließlich des Lehrers gesucht wird. In diesen Ländern geht es um das, was die bayerischen Digitalisierungsprojekte bereits zum Ziel haben: Ein pädagogisch und didaktisch reflektiertes Neben- und Miteinander von digitalen und analogen Lernformen. Digitalisierung darf kein Selbstzweck sein, sondern wir müssen erkennen und berücksichtigen, dass es unsere Aufgabe ist, unsere Kinder und Jugendlichen auf eine stark digital geprägte Arbeits- und Lebenswelt vorzubereiten. Das schaffen wir nicht allein mit Stift, Heft und Medienreflexion. Wir brauchen (auch) die aktive Arbeit mit digitalen Medien.
Lesetipp zum Thema: „Digital-Detox: Nachbarländer überdenken Schul-Digitalisierung? Echt jetzt?“, Sebastian Schmidt, Link
2. Wem gehört das Gerät? ▼
Die Schülergeräte müssen von den Erziehungsberechtigten selbst bezahlt werden, sie erhalten dafür einen Zuschuss in Höhe von 350 €. Die Geräte sind somit Eigentum der Eltern. Die Schule kann bei Bedarf organisatorische Unterstützung bei der Beschaffung leisten, technischer Support ist nicht Aufgabe der Schule.
3. Wer ist für die Inhalte auf diesem Gerät verantwortlich? ▼
Da es sich um private Geräte der Schülerinnen und Schüler handelt, liegt die Verantwortung für die Inhalte bei den Lernenden und ihren Erziehungsberechtigten.
4. Muss ich permanent mit dem Gerät unterrichten? ▼
Das mobile Endgerät sollte nicht selbst-zweckhaft, sondern pädagogisch-didaktisch motiviert im Unterricht eingesetzt werden. Die Entscheidung, welches Lernwerkzeug in diesem Sinne die Unterrichtsziele bestmöglich stützt, trifft die Lehrkraft im Rahmen ihrer pädagogischen Freiheit. In der Praxis geht es von daher weniger um ein dogmatisches „entweder, oder“ als um ein wohl überlegtes „sowohl als auch“.
5. Mit welchem Gerät arbeitet die Lehrkraft? ▼
In jedem Fall sollte die Lehrkraft über ein geeignetes digitales Endgerät verfügen. Wichtig ist, dass für Lehrende und Lernende die gleichen Anwendungen und Apps zur Verfügung stehen. Perspektivisch wird empfohlen, auf webbasierte Anwendungen wie die BayernCloud Schule zu setzen, um eine geräteunabhängige Nutzung zu ermöglichen.
6. Wie schützen wir Lehrkräfte vor der Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte? ▼
Schulen sollten ein umfassendes Konfliktmanagement entwickeln, das präventive und empathische Ansätze kombiniert, um die Persönlichkeitsrechte zu schützen. Dies beinhaltet die Erarbeitung von Strategien für den Umgang mit digitalen Risiken und die Schulung des Lehrpersonals, um Probleme frühzeitig zu erkennen. Ein wesentlicher Bestandteil der Prävention auf Schülerseite ist die Förderung von Empathie und Mitgefühl durch gezielte Unterrichtsgespräche und Projekte über die Gefahren im Netz. Diese Maßnahmen helfen, das Bewusstsein zu schärfen und die Schulgemeinschaft vor Verletzungen der Persönlichkeitsrechte zu schützen.
Daneben stellt die schuleigene Nutzungsordnung, mit entsprechenden Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen, einen wichtigen Baustein der Prävention von missbräuchlicher Nutzung der Geräte dar.
7. Ich fühle mich im Umgang mit dem Gerät noch nicht sicher. Wie wird mir geholfen? ▼
Natürlich ist die Transformation zur digitalen Lehre auch auf Seiten der Lehrenden ein Prozess, der nicht alleine und in einem Schritt durchlaufen werden muss und kann. Wichtig ist, sich als Lehrkraft mit Hilfe geeigneter Angebote auf den Weg zu machen. Mit den Fortbildungsangeboten zum Einsteigen und Entdecken (https://praxismodule.alp.dillingen.de/) wurde vor allem auf Ebene der zentralen Lehrerfortbildung ein niederschwelliges Angebot geschaffen. Im Rahmen der Etablierung von „Digitale Schule der Zukunft“ unterstützt das Digitalisierungs- und Schulentwicklungsteam bei der Fortbildungsplanung und -durchführung.
8. Wie kann die Gerätenutzung durch die Lehrkraft kontrolliert werden? ▼
Neben den restriktiven technischen Möglichkeiten zur Steuerung und Überwachung der Geräte bilden das pädagogische Handeln und ein stringentes Classroom Management zwei weitere tragende Säulen für eine erfolgreiche Unterrichtspraxis mit digitalen Endgeräten. Erfolgsfaktoren sind das gemeinsame Erarbeiten von Regeln und Abläufen, sowie Transparenz über Grenzen und Konsequenzen.
9. Wann geht es los? Wann kann die Schule mit dem Beschaffungsprozess beginnen? ▼
Nach schriftlicher Zusage durch das KM an die Schule kann ohne lange Fristen mit der Beschaffung begonnen werden. Anschaffungen vor Beginn des Förderzeitraums sind nicht förderfähig. Es besteht jedoch auch kein Zwang zeitnah mit Beginn des Schuljahres mit dem Rollout zu beginnen. Im Zweifel sollte die Klärung organisatorischer Fragen Priorität gegenüber einem schnellen Rollout haben.
10. Kann die Schule vorschreiben, welches Gerät gekauft wird? ▼
Die Schule kann technische Mindestkriterien festlegen, die für den Erhalt der Förderung maßgeblich sind. Technische Mindestkriterien können z.B. Displaygröße, Leistung, Art des Geräts, Speicherplatz, Zubehör oder auch die Zustimmung zur Registrierung in einer schulischen Geräteverwaltung sein.