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121. 2.6 Erweiterungsfach   2.6 Erweiterungsfach Einschlägige Rechtsvorschriften: § 1 Abs. 3 Satz 2 ZALR, Art. 16 und 23 BayLBG, § 39 Abs. 2 LPO I n. F. (§ 43 Abs. 2 LPO I a. F.) und §§ 28 bis 36 LPO II  
122. Druckversion   ASR - Anweisungen zum Studienseminar für das Lehramt an Realschulen  
123. 2.6.2 Nichtaufnahme in das Zeugnis   2.6 Erweiterungsfach2.6.2 Nichtaufnahme in das Zeugnis Das Zeugnis über die Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach enthält keinen Hinweis darauf, ob die Prüfung als nachträgliche…  
124. 2.6.3 Teilnahme an Veranstaltungen   2.6 Erweiterungsfach2.6.3 Teilnahme an Veranstaltungen Studienreferendare haben nach bestandener Erster Staatsprüfung im Erweiterungsfach das Recht (aber nicht die Pflicht), an den auf das…  
125. 2.6.4 Zahl der Erweiterungsfächer   2.6 Erweiterungsfach2.6.4 Zahl der ErweiterungsfächerDie Zweite Staatsprüfung kann nur in einem Erweiterungsfach abgelegt werden (vgl. ASR 2.6.1).Die Teilnahme an den auf das Erweiterungsfach…  
126. 2.6.5 Teilnahmeverzicht   2.6 Erweiterungsfach2.6.5 Teilnahmeverzicht Der/die Studienreferendar/in kann jederzeit vor der Festsetzung des ersten Prüfungstermins den Verzicht auf die weitere Teilnahme an den Veranstaltungen…  
127. 2.6.6 Teilnahme an der 2. Staatsprüfung   2.6 Erweiterungsfach2.6.6 Teilnahme an der Zweiten Staatsprüfung Wenn der/die Studienreferendar/in die Erste Staatsprüfung im Erweiterungsfach rechtzeitig mit Erfolg abgelegt hat, kann er/sie an…  
128. 2.6.7 Widerruf der Teilnahme   2.6 Erweiterungsfach2.6.7 Widerruf der Teilnahme Solange der erste Prüfungsteil der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach (Lehrprobe oder mündliche Prüfung) noch nicht terminlich festgelegt…  
129. 2.6.8 Zeugnis und Bescheinigung   2.6 Erweiterungsfach2.6.8 Zeugnis und BescheinigungNach bestandener Zweiter Staatsprüfung im Erweiterungsfach erhält der/die Prüfungsteilnehmer/in ein Zeugnis gemäß § 34 LPO II sowie eine…  
130. 2.6.9 Verwendung des Zeugnisses   2.6 Erweiterungsfach2.6.9 Verwendung des Zeugnisses Dem/Der Prüfungsteilnehmer/in steht es frei, das Zeugnis nach ASR 2.6.8 oder das Zeugnis nach ASR 2.6.2 (als Zeugnis über die nachträgliche…  
131. 2.6.10 Bekanntmachungen   2.6 Erweiterungsfach2.6.10 Bekanntmachungen Die Bekanntmachungen, die zu jedem Prüfungstermin im Bayerischen Staatsanzeiger und im Beiblatt des Amtsblattes (KWMBl) veröffentlicht werden, sind zu…  
132. 2.6.11 Ausbildungsinhalte   2.6 Erweiterungsfach2.6.11 Ausbildungsinhalte Für die Inhalte und Formen der fachspezifischen Ausbildung im Erweiterungsfach gelten die §§ 16 mit 19 ZALR entsprechend.  
133. 2.6.12 Unfallschutz   2.6 Erweiterungsfach2.6.12 Unfallschutz Falls die Ausbildung im Erweiterungsfach an einer anderen Seminarschule stattfindet, wird für die erforderlichen Fahrten Unfallschutz gewährleistet.  
134. 2.6.13 Durchführung der 2. Staatsprüfung   2.6 Erweiterungsfach2.6.13 Durchführung der Zweiten Staatsprüfung Zulassung Studierende, die eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach bestanden haben, werden zur Zweiten Staatsprüfung…  
135. 3.4 Kolloquium   3.4 Kolloquium Rechtsvorschriften: §§ 8, 12, 15 und 19 LPO II3.4.1 Termin und OrtDer Zeitraum, in dem das Kolloquium abzuhalten ist, wird im jeweiligen Terminplan festgelegt. Die Prüfungszeit…  
139. 3.9 Prüfungsergebnisse   3.9 Prüfungsergebnisse Rechtsvorschriften gemäß 23 bis 25 LPO II:  Prüfungsergebnis, Nichtbestehen der Prüfung, Bildung der Gesamtprüfungsnote  
140. 3.0 Prüfungsleiter   3. Prüfungen / Noten3.0 Prüfungsleiter Örtliche/r Prüfungsleiter/in ist in der Regel der/die Leiter/in des jeweiligen Studienseminars (Seminarleitung). Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus § 6…  
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