Ausgangspunkt einer Evaluation im Bereich Schule ist eine systematische Sammlung, Analyse und Bewertung von Daten und Informationen über die Arbeit an der Einzelschule vor Ort. Die Bewertung der eingeholten Daten und Informationen stellt die Grundlage von innerschulischen Zielvereinbarungen dar.
Empfehlenswert ist der regelmäßige Wechsel von interner und externer Evaluation. Artikel 113c Evaluation:
„(1) Die Schulen und die Schulaufsichtsbehörden verfolgen das Ziel, die Qualität schulischer Arbeit zu sichern und zu verbessern. Zur Bewertung der Schul- und Unterrichtsqualität evaluieren sich die Schulen regelmäßig selbst (interne Evaluation) und evaluieren die Schulaufsichtsbehörden in angemessenen zeitlichen Abständen im Rahmen der verfügbaren Stellen und Mittel die staatlichen Schulen [...] die Schulen in kommunaler Trägerschaft (externe Evaluation). Die externe Evaluation kann als freiwillige Leistung auf der Grundlage einer Vereinbarung mit dem zuständigen Staatsministerium von den Schulen in kommunaler und freier Trägerschaft in Anspruch genommen werden [...]“
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