2.2.7.2 Sprechfertigkeit in Englisch und Französisch
Für Studienreferendare des Faches Englisch oder Französisch können in Zusammenarbeit mit ausländischen Fremdsprachenassistenten (vgl. § 17 Abs. 1 Nr. 8 Satz 3 ZALR) oder einem sonstigen native speaker im ersten Ausbildungsjahr Übungen angeboten werden.
Hinsichtlich Umfang und Vergütung der Kurse gelten die Ausführungen unter ASR 2.2.7.1 entsprechend bis auf Weiteres.