2.2.7.2 Sprechfertigkeit in Englisch und Französisch

Für Studienreferendare des Faches Englisch oder Französisch können in Zusammenarbeit mit ausländischen Fremdsprachenassistenten (vgl. § 17 Abs. 1 Nr. 8 Satz 3 ZALR) oder einem sonstigen native speaker im ersten Ausbildungsjahr Übungen angeboten werden.

Hinsichtlich Umfang und Vergütung der Kurse gelten die Ausführungen unter ASR 2.2.7.1 entsprechend bis auf Weiteres.



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