2.2.3.2 Unterrichtsbesuche durch die Leitung der Einsatzschule
a) § 18 ZALR
Der Leiter der Einsatzschule, der Betreuungslehrer (§ 12) und nach Möglichkeit auch einzelne Seminarlehrer überzeugen sich durch Unterrichtsbesuche von den Fortschritten der Studienreferendare und beraten sie. Besuche der Seminarlehrer werden dem Leiter der Einsatzschule angekündigt.
b) siehe ASR 1.5.4.1