2.2.2.2 Erteilung der Unterrichtsaufträge
- Unterrichtsaufträge (im Rahmen der Unterrichtsaushilfe) sind nur während des zweiten Ausbildungsabschnitts möglich. Sie werden von der Leitung der Einsatzschule erteilt.
- Die Leitung der Einsatzschule setzt den/die Studienreferendar/in ausschließlich in den Prüfungsfächern und entsprechend ASR 1.5.2.3 von der Seminarleitung erteilten Unterrichtsauftrags ein (siehe ASR 1.5.2.1 und 2.3.2.3)
Umfang des Unterrichtsauftrags: ASR 1.5.2.2