2.2.2.2 Erteilung der Unterrichtsaufträge

  • Unterrichtsaufträge (im Rahmen der Unterrichtsaushilfe) sind nur während des zweiten Ausbildungsabschnitts möglich. Sie werden von der Leitung der Einsatzschule erteilt.

  • Die Leitung der Einsatzschule setzt den/die Studienreferendar/in ausschließlich in den Prüfungsfä­chern und entsprechend ASR 1.5.2.3 von der Seminarleitung erteilten Unterrichtsauftrags ein (siehe ASR 1.5.2.1 und 2.3.2.3)

Umfang des Unterrichtsauftrags: ASR 1.5.2.2



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