1.1.2.1 Zusammenhängender Unterricht (§ 17 Abs. 1 ZALR, ASR 2.1.3)

  • Er findet in enger Zusammenarbeit zwischen der Lehrkraft, die für den Fachunterricht der betreffen­den Klasse zuständig ist, und dem/der Studienreferendar/in statt; die zuständige Lehrkraft trägt die Verantwortung für den Unterricht, die Schülerbeurteilung und –benotung sowie die Ordnungsmaßnahmen.

  • Einsatz mit höchstens 10 Wochenstunden.



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