1.1.2.1 Zusammenhängender Unterricht (§ 17 Abs. 1 ZALR, ASR 2.1.3)
- Er findet in enger Zusammenarbeit zwischen der Lehrkraft, die für den Fachunterricht der betreffenden Klasse zuständig ist, und dem/der Studienreferendar/in statt; die zuständige Lehrkraft trägt die Verantwortung für den Unterricht, die Schülerbeurteilung und –benotung sowie die Ordnungsmaßnahmen.
- Einsatz mit höchstens 10 Wochenstunden.