1.1.1.4 Zulassungs- und Ausbildungsordnung (ZALR)

Die geltende Fassung ist in der Bekanntmachung vom 31. August 1995 enthalten (GVBl 22/1995), zuletzt geändert am 4. August 2004 (GVBl S. 577). Die Verordnung enthält in 24 Paragraphen grundsätzliche Festlegungen über den Vorberei­tungs­dienst, die Notenbildung, das Ausbildungspersonal und Inhalte der Ausbildung sowie die damit zu­sammenhängenden Einzelfragen.



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