1.1.1.4 Zulassungs- und Ausbildungsordnung (ZALR)
Die geltende Fassung ist in der Bekanntmachung vom 31. August 1995 enthalten (GVBl 22/1995), zuletzt geändert am 4. August 2004 (GVBl S. 577). Die Verordnung enthält in 24 Paragraphen grundsätzliche Festlegungen über den Vorbereitungsdienst, die Notenbildung, das Ausbildungspersonal und Inhalte der Ausbildung sowie die damit zusammenhängenden Einzelfragen.