2.2.4.3 Mitwirkung des Betreuungslehrers
siehe ASR 3.1.4.3
Es wird hier noch einmal eindringlich auf die Schweigepflicht hingewiesen. Nichts von dem, was in der Prüfungskommission besprochen wird, darf weitergegeben werden, insbesondere natürlich nicht dem/der Studienreferendarin berichtet werden.