1.1.1.1 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)

Es gilt gegenwärtig die Fassung der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 2238-1-K) vom 12. De­zember 1995 in der derzeit gültigen Fassung. Die sechs Abschnitte umfassen allgemeine Feststellungen, Aussagen zum Studium für die einzelnen Lehrämter, zur Fortbildung und zur Ausübung der Lehrämter sowie Sondervorschriften, Übergangs- und Schlussbestimmungen.



© Bayerisches Realschulnetz  2024