3.5.4.2 Abgabetermin

Der späteste Termin für die Abgabe der schriftlichen Hausarbeit ist der Tag genau fünf Monate nach dem Zeitpunkt der Erteilung des Themas (§ 18 Abs. 4 und 5 LPO II).
Beispiel: Themenstellung am 10. Oktober; Abgabe spätestens am 09. März

Wenn der Abgabetermin in die Ferien fällt, ist sicherzustellen, dass die Arbeit an der Seminarschule entgegengenommen werden kann. Bei Versand mit der Post (per Einschreiben!) gilt für die Einhaltung des Termins die Angabe des Datums auf dem Poststempel.

Die gemäß § 18 Abs. 4 Satz 2 LPO II erforderliche Bestätigung ist durch das vollständig ausgefüllte Formblatt zur Themenvergabe gegeben.

Eine vorzeitige Abgabe durch den/die Studienreferendar/in ist möglich, kann aber keinesfalls verlangt werden.

Über Anträge auf Verlängerung der Abgabefrist gemäß § 18 Abs. 5 Satz 2 LPO II entscheidet die Seminarleitung in schriftlicher Form. Das Staatsministerium wird über die getroffene Entscheidung per Abdruck in Kenntnis gesetzt. Auf § 18 Abs. 5 Satz 3 LPO II und auf ASR 3.5.5 wird verwiesen.



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