3.5.2.4 Termin der Vergabe

Der Zeitraum, in dem die schriftliche Hausarbeit anzufertigen ist, wird durch eine gesonderte Bekanntmachung festgelegt. Das Thema der schriftlichen Hausarbeit ist von dem/der Prüfungsteilnehmer/in frühestens im achten und spätestens im 13. Ausbildungsmonat einzuholen (§ 18 Abs. 4 LPO II). Es empfiehlt sich, die Themen an einem in diesem Zeitraum stattfindenden Seminartag festzulegen und zu vergeben.

Ferner ist darauf zu achten, dass bei der Themenvergabe im ersten Ausbildungsabschnitt sichergestellt ist, dass die unterrichtspraktische Erprobung/Umsetzung noch an der Seminarschule stattfinden kann. Ansonsten sollte das Thema erst im zweiten Ausbildungsabschnitt vergeben werden. Die Seminarschule stellt sicher, dass im Vergabezeitraum ein Thema vergeben wird.



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